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Die neue zentrale Marktrolle im Redispatch-System
Der gesamte Markt steht aufgrund der Neuregelungen zum Redispatch 2.0, die zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten sollen, vor großen Herausforderungen. Ziel der neuen Einsatzplanung ist es, den gesamten Informations- und Datenaustausch zu optimieren, um besser auf bevorstehende Netzengpässe reagieren zu können. Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass bestehende Marktkommunikationsprozesse und Verantwortlichkeiten dafür grundlegend geändert werden müssen.
Die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV)
Das neue Redispatch-2.0-System sieht vor, dass es einen zentralen Anlaufpunkt für die Übermittlung aller Daten zwischen dem Betreiber, dem Direktvermarkter, dem Verteilnetzbetreiber und dem Übertragungsnetzbetreiber geben soll. Damit entsteht eine neue Marktrolle, die als „Einsatzverantwortlicher“ bezeichnet wird. Initial nimmt immer der Anlagenbetreiber die Rolle des Einsatzverantwortlichen ein. Er kann jedoch auch einen Dritten benennen und seine Pflichten an diesen übertragen.
Die Anforderungen an die Datenaustausch- und Umsetzungspflichten sind komplex und sehr hoch. Neben dem umfangreichen Datenbedarf sind bei der Datenübermittlung vorgegebene Prozesse und Fristen einzuhalten und definierte Schnittstellen und Marktkommunikationssysteme zu nutzen, die den Anforderungen der SO-Guidelines (System Operation Guideline: VO (EU) 2017/1485) unterliegen.
Dabei werden insbesondere diese Daten zum Informationsaustausch herangezogen:
- Stammdaten
- Prognose- und Planungsdaten
- Nichtbeanspruchbarkeiten
- Eingeplante Regelleistungsmengen und marktbedingte Anpassungen im Prognosemodell
- Echtzeitdaten
Der Einsatzverantwortliche muss dabei nicht nur die Fahrpläne und andere Datenströme übermitteln, er ist darüber hinaus auch verantwortlich für den Einsatz seiner Anlagen. So kann er aufgefordert werden, Steuersignale auf Anweisung des Netzbetreibers selbst umzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass die Nichtbeanspruchbarkeiten bzw. die Meldung von geplanten Nichtverfügbarkeiten weiterhin über den Betreiber bzw. seinen technischen Betriebsführer erfolgen müssen. Als Einsatzverantwortlicher benötigen wir die Meldungen weiterhin von Ihnen. Dazu empfehlen wir, eine Schnittstelle zwischen Ihrer Betriebsführungssoftware und unserem Kundenportal herzustellen, um Nichtverfügbarkeiten wie Wartungsarbeiten und andere geplante Stimmstände in Zukunft automatisiert an uns übermitteln zu können. Wie genau Sie die Schnittstelle kostenlos nutzen können und welche Software dafür kompatibel ist, erklärt Ihnen gerne Ihr direkter Ansprechpartner bei Statkraft.
Statkraft kümmert sich darum
Statkraft übernimmt die Rolle des Einsatzverantwortlichen gerne für Sie. Sie können alle Verpflichtungen entsprechend an uns übertragen. Statkraft ist mit den Anforderungen und Marktkommunikationsprozessen vertraut und kann diese qualitativ für Sie umsetzen.
Die Rolle des Einsatzverantwortlichen muss im Rahmen der initialen Stammdatenmeldung ab dem 1. Juli 2021 an den Netzbetreiber kommuniziert werden. Legen Sie den Eisatzverantwortlichen schon vertraglich im Juni fest, damit er in Ihrem Sinne allen Meldungen nachgehen und Ihre Pflichten für Sie erfüllen kann.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter direktvermarktung@statkraft.de. Wir werden alle Fragen gerne beantworten und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von FAQs zur Verfügung stellen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Unser Team der Direktvermarktung hilft Ihnen gerne weiter!





