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Windpark Waibstadt
Statkraft, Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energie, plant den Bau eines Windparks mit bis zu elf Turbinen in der Gemeinde Waibstadt (Baden-Württemberg). Auf dieser Website informieren wir Sie über alle Projektschritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme und über aktuelle Termine wie Bürgerinformationsabende.
Windpark Waibstadt im Überblick
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Über 164 GWh/JahrErwarteter Standort-Ertrag
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Über 50.000Haushalte werden mit erneuerbarer Energie versorgt
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Über 115.000Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Der Windpark soll auf Forstflächen der Gemeinde Waibstadt – im Großen Wald und im Saugrund – entstehen. Maximal elf moderne Windenergieanlagen sind geplant. Erst nach Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen im Plangebiet wird sich zeigen, wie viele Anlagen möglich sind.
Mit einer geplanten Leistung von 7,2 Megawatt pro Anlage soll der Windpark Grünstrom für über 50.000 Haushalte erzeugen. So können jährlich mehr als 115.000 Tonnen klimaschädliches CO₂ eingespart werden – das entspricht 460 Millionen gefahrenen PKW-Kilometern.
Die Anlagen sollen mindestens 1.000 Meter entfernt von den nächsten Wohnsiedlungen liegen. So werden mögliche Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner auf ein Minimum reduziert.


Die nächsten Schritte
Die Planungen stehen noch ganz am Anfang. Im Rahmen von Voruntersuchungen wurde bereits eine hohe Standorteignung für Windenergie bestätigt.
Wenn die Waibstädter der weiteren Planung zustimmen und ein Pachtvertrag zwischen der Stadt und Statkraft unterschrieben ist, wird Statkraft detaillierte Windmessungen durchführen und die erforderlichen Gutachten beauftragen. Dazu gehören umfassende Arten- und Umweltschutzprüfungen, die von den Behörden festgelegt und kontrolliert werden. So wird sichergestellt, dass der Windpark keine erheblichen Auswirkungen zum Nachteil von Mensch und Natur hat.
Statkraft bereitet einen Genehmigungsantrag vor und reicht ihn beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises ein. Dieses prüft den Antrag sowie die Gutachten zu Schallwirkungen, Natur-, Landschaftsschutz und weiteren Themen.
Sobald der Windpark nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens grünes Licht erhält, darf gebaut werden. Der Baubeginn und die Inbetriebnahme werden voraussichtlich nicht vor Ende 2027 erfolgen.
Statkraft verpflichtet sich deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, die beanspruchten Flächen wiederaufzuforsten oder andere Waldentwicklungsmaßnahmen durchzuführen – möglichst regional und in der Gemeinde.
Statkraft wird die Bürgerinnen und Bürger über den gesamten Planungszeitraum in regelmäßigen Informationsveranstaltungen vor Ort informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Gemeinde- und Bürgerbeteiligung
Die Gemeinde als Flächeneigentümerin erhält Pachteinnahmen über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren. Wird der Windpark am Ende seiner Laufzeit erneuert, laufen die Pachtzahlungen weiter. Die Einnahmen würden voraussichtlich 350.000 bis 375.000 Euro jährlich pro Anlage betragen – dies entspricht in etwa 25 % des heutigen Gemeindehaushalts.
Statkraft bietet Waibstadt und den Gemeinden im Umkreis von 2,5 km rund um den Windpark eine Beteiligung an den Stromerträgen von bis zu 0,2 Cent/kWh an. Mit der Kommunalabgabe, die Statkraft freiwillig leistet, können Gemeinden zum Beispiel wichtige Infrastrukturprojekte oder Herzensprojekte der Bürgerinnen und Bürger finanzieren.
Die Gründung von Energiegenossenschaften ermöglicht es der Gemeinde sowie Bürgerinnen und Bürgern eigenständig eine oder mehrere Windenergieanlagen zu betreiben und von den Erlösen zu profitieren. Statkraft berät und unterstützt dabei.
Bürgerinnen und Bürger können den geplanten Windpark mit Nachrangdarlehen (von 500 Euro bis 10.000 Euro) mitfinanzieren und erhalten dafür Zinserträge, die über dem marktüblichen Niveau liegen.
Statkraft wird den Waibstädtern einen vergünstigten Ökostromtarif anbieten.
Fragen zum Windpark-Projekt
Für den Standort werden aktuell Anlagen vom Typ Vestas V172-7.2 MW geplant. Diese modernen und leistungsfähigen Turbinen haben eine Turmhöhe von 199 Metern, der Rotordurchmesser beträgt 172 Meter. Jede Anlage hat eine installierte Leistung von 7,2 Megawatt. Der gesamte geplante Windpark würde somit mehr als 164.000 Megawattstunden Grünstrom im Jahr erzeugen. Nach einer Lebensdauer von etwa 25 bis 30 Jahren wird der Windpark zurückgebaut und recycelt oder mit neuen Turbinen ausgestattet.
Die Energiewende steht für Klima- und Naturschutz, aber auch für mehr Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit. Auf dem Weg in eine CO₂-freie Zukunft spielt Windenergie eine immer wichtigere Rolle. Darüber hinaus bieten Erneuerbare-Anlagen in der Gemeinde handfeste Vorteile: Kommt der Windpark wie geplant, würden allein die Pachteinnahmen ein Plus von 25 % für den Waibstädter Gemeindehaushalt bedeuten. Außerdem profitiert die Gemeinde von der Kommunalabgabe, von Beteiligungsmöglichkeiten in Form von Finanzierungen und Energiegenossenschaften, Grünstrom für die hiesige Wirtschaft und einer Aufwertung des Standorts, da immer mehr Unternehmen darauf achten, dass sie regionalen Grünstrom beziehen.
Baden-Württemberg muss als sehr waldreiches Bundesland 1,8 % seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen. Dies wird nicht möglich sein, ohne Forstgebiete einzubeziehen. Windanlagen im Forst leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Besonders in erhöhten Waldlagen ist die Windhöffigkeit oft deutlich größer als im Offenland. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Abstände der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung häufig größer sind als bei Offenlandstandorten.
Alle elf Windenergieanlagen würden dauerhaft eine Forstfläche von rund sechs Hektar belegen – das entspricht nur etwa einem Prozent der gesamten Forstfläche im Gemeindebesitz. In enger Abstimmung mit der Forst- und Naturschutzbehörde wird der Eingriff in den Forst so gering wie möglich gehalten. Die Anlagenstandorte planen wir zum Beispiel bevorzugt nahe bestehender Forstwege oder auch auf Waldlichtungen. Für die Zuwegung der Windanlagen setzen wir möglichst Schotter ein, statt die Wege zu asphaltieren. Auf diese Weise bleiben die Flächen regendurchlässig.
Grundsätzlich gilt: Flächen, die beansprucht werden, müssen per Gesetz kompensiert werden. Statkraft geht bei Windprojekten im Forst deutlich über die in der Regel geforderten Ausgleichsmaßnahmen hinaus und kompensiert nicht nur die dauerhaft beanspruchten Flächen, sondern auch jene, die für den Bau und Betrieb benötigt werden. Die beanspruchten Flächen forsten wir durch ökologisch wertvolle und klimaresistente Baumarten wieder auf bzw. setzen andere Waldentwicklungsmaßnahmen um, wenn eine Aufforstung nicht möglich oder anderweitige Maßnahmen von den Naturschutzbehörden gefordert werden. Alle Ausgleichsmaßnahmen setzen wir soweit möglich in der Gemeinde oder Region um. Die Gemeinde Waibstadt verfügt über elf Hektar Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind. Hier bieten sich also vielfältige Möglichkeiten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen zur Naturraumgestaltung umzusetzen, die der gesamten Gemeinde zugutekommen.
In Abstimmung mit dem Forstamt und der Unteren Naturschutzbehörde führen wir sehr intensive Untersuchungen durch, um sicherzustellen, dass wir den Windpark im Einklang mit den hohen Anforderungen des Natur-, Arten- und Umweltschutzes planen und nachteilige oder gar schädliche Auswirkungen auf ein Minimum reduzieren. Wir erfassen sehr genau die im Plangebiet und im Umfeld heimische Vogel- und Tierwelt, insbesondere mögliche windkraftsensible Greif-/Großvögel sowie Rast-, Zug- und Brutvögel, Fledermäuse und schützenswerte Kleinsäugetiere wie die Haselmaus, Frosch- und Krötenarten, aber auch Wölfe und Luchse – sprich alle streng geschützten Arten. Wir prüfen, ob und wie die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten von der Windkraftanlage beeinträchtigt oder gar bedroht sein könnten. Daraufhin entwickeln wir Vermeidungs-, Verminderungs- oder Kompensationsmaßnahmen. Am Ende legen wir einen Gesamtplan vor, der den größtmöglichen Schutz windkraftsensibler Arten sicherstellt. Dieser wird behördlich geprüft und wir werden ihn den Waibstädtern bei einem unserer Bürgerdialoge vorstellen.
Vor dem Bau einer Windkraftanlage durchlaufen wir ein strenges Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses prüft, wie sich Anlagen möglicherweise auf die Umwelt auswirken und stellt sicher, dass die Auswirkungen langfristig für Mensch und Natur verträglich sind.
Abhängig vom Standort werden die Windkraftanlagen von der Gemeinde aus unterschiedlich sichtbar sein und das Landschaftsbild verändern. Ob und wie stark eine visuelle Beeinträchtigung entsteht, bewerten Menschen unterschiedlich. Wir berücksichtigen selbstverständlich Vorgaben des Denkmal- und Kulturgüterschutzes. Außerdem leistet Statkraft gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ausgleichszahlungen an Naturschutzbehörden oder entsprechende Fonds.
Windkraftanlagen sind so konzipiert und verankert, dass sie auch bei Sturm absolut sicher sind. Die meisten Anlagen werden bei einer Windgeschwindigkeit von etwa 25 m/s abgeschaltet. Die Rotorenblätter nehmen dann die sogenannte Fahnenstellung ein, das heißt, sie richten sich so aus, dass der Wind mit minimalem Widerstand an ihnen vorbeizieht. Brände sind bei Windkraftanlagen äußerst selten. Durch den Einsatz von brandhemmenden Baustoffen wird die Gefahr der Brandentwicklung weiter reduziert. Für den unwahrscheinlichen Brandfall gibt es Melde- und Feuerlöschsysteme, die im Maschinenhaus jeder Anlage installiert sind und automatisch ausgelöst werden.
Dienstleistungen und Gewerke rund um den Bau des Windparks werden ausgeschrieben. Wenn regionale Unternehmen, die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können, würden wir uns freuen, wenn sie sich daran beteiligen – sowohl für die Planungs- und Bau- als auch für die Betriebsphase.
Wenn es um einen Windpark in der eigenen Gemeinde geht, entstehen verständlicherweise Fragen, Gedanken zur Planung, Wünsche, aber auch in Teilen Bedenken. Für uns bei Statkraft ist klar, die Energiewende wird vor Ort in und mit den Gemeinden gestaltet. Umso wichtiger ist es uns, sie partnerschaftlich an der Entwicklung zu beteiligen. Wir informieren daher offen und regelmäßig über den gesamten Planungszeitraum hinweg und suchen aktiv nach Möglichkeiten der Beteiligung und Mitgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise bieten sich die Maßnahmen zur Aufforstung und Naturraumentwicklung für eine aktive Bürgerbeteiligung an.
Die Visualisierungen zeigen eine denkbare Anordnung von Windkraftanlagen. Im Laufe der weiteren Planung werden sich Anzahl und Position der Anlagen voraussichtlich noch ändern.
Projektschritte
Über Statkraft
Statkraft ist ein norwegisches Staatsunternehmen. Wir stehen seit über 125 Jahren für erneuerbare Energie und erzeugen Strom aus Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Gas. 1895 haben wir den ersten Wasserfall für die Erzeugung von Strom erschlossen. Vor über 20 Jahren kam das erste Windprojekt hinzu.
Statkraft ist Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energien. Bereits seit 1999 sind wir in Deutschland aktiv und entwickeln, bauen und betreiben Grünstrom-Anlagen. Heute gehören wir zu den zehn größten Windparkbetreibern in Deutschland.
Erfahren Sie mehr über Statkraft in unserer Broschüre (PDF):
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

