Statkraft zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen für MRL und SRL (Februar 2018)
Die von der BNetzA Anfang 2018 eingesetzte Preisobergrenze für Regelarbeit in der Höhe von 9.999 EUR/MWh muss abgeschafft werden – unabhängig davon, ob künftig der Arbeitspreis über einen Gewichtungsfaktor bei der Zuschlagung berücksichtigt wird.
Zudem ist eine umfassende Überprüfung der Regelleistungsmärkte notwendig, nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen, die sich aufgrund der Electricity Balancing Guideline ergeben.