
Windpark Nutscheid
Statkraft plant ab dem Jahr 2030 den Bau des Windparks Nutscheid in der Gemeinde Ruppichteroth (Rhein-Sieg-Kreis) sowie auf Flächen der Stadt Waldbröl (Oberbergischer Kreis) in Nordrhein-Westfalen. Auf dieser Website informieren wir Sie über alle Projektschritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme und über aktuelle Termine wie Bürgerinformationsabende.
Die wichtigsten Zahlen
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47,6 MWgeplante Leistung
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bis zu 7geplante Windkraftanlagen
Das Projekt in Kürze
In der Nutscheid südöstlich von Ruppichteroth plant Statkraft den Bau eines Windparks mit bis zu sieben Windenergieanlagen. Die Anlagen der 6,8-MW-Klasse sollen zusammen eine Leistung von insgesamt 47,6 Megawatt erbringen. Damit soll der Windpark einen Beitrag zur erneuerbaren Energieversorgung in der Region leisten und die Nutzung fossiler Energieträger weiter verringern.
Die geplanten Standorte liegen innerhalb ausgewiesener Windenergiebeschleunigungsgebiete des Regionalplans Köln. Diese Flächen sind regionalplanerisch grundsätzlich für die Windenergienutzung vorgesehen und wurden im Vorfeld auf ihre Eignung hin geprüft.
Wir legen besonderen Wert auf eine möglichst waldschonende Umsetzung: Die Windenergieanlagen sollen überwiegend auf bereits klimageschädigten und heute weitgehend baumfreien Flächen entstehen. Auf diese Weise soll der Eingriff in den Forst so gering wie möglich gehalten werden.
Da der Windpark auf Flächen von Waldgenossenschaften entstehen soll, können die Pachteinnahmen zudem einen Beitrag für die Zukunft des Waldes leisten. Sie können beispielsweise dafür genutzt werden, Aufforstungsmaßnahmen umzusetzen und den Waldumbau mit klimaresistenteren Baumarten voranzubringen.
Wir möchten den Windpark im Einklang mit der Umwelt und im engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern realisieren. Ein respektvoller und partnerschaftlicher Dialog mit allen Beteiligten ist für uns von zentraler Bedeutung.
Sie haben Fragen zum Projekt? Kontaktieren Sie uns!
windpark-nutscheid@statkraft.com

Aktuelle Projektschritte
Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Erste Gutachten wurden bereits erstellt, die laufende Windmessung wird voraussichtlich im Juli abgeschlossen. Auch die Vermessung der Flächen sowie die Baugrunduntersuchungen wurden bereits angestoßen. Darüber hinaus haben erste Abstimmungstermine mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden stattgefunden.
Nach Abschluss aller Untersuchungen werden wir den Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einreichen. Mit diesem Antrag beginnt das formale Genehmigungsverfahren für den Windpark, in dem die zuständige Behörde alle relevanten Unterlagen und Fachthemen prüft – etwa zu Natur- und Artenschutz, Schall, Schattenwurf und weiteren Anforderungen an Planung und Betrieb.

Statkrafts freiwillige Kommunalabgabe
Damit Gemeinden in der Nähe von unseren Wind- und Solarparks finanziell profitieren können, verpflichtet sich Statkraft zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Die Zahlung in Höhe von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom gilt für unsere Bestandsparks in der EEG-Laufzeit (ab Vertragsschluss) und grundsätzlich für unsere künftigen Wind- und Solarparks in Deutschland.
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

Tobias Marquardt
Associate Project Management Wind & Solar

Roman Goodarzi
Pressesprecher