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Redispatch 2.0? Ihre Pflichten, unser Service.
Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von konventionellen Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Seit dem 1. Oktober 2021 sind im Redispatch 2.0 auch Erneuerbare-Energien-Anlagen betroffen und müssen neuen Pflichten nachkommen. Statkraft bietet für Anlagenbetreiber ein Rundum-sorglos-Paket.
Auf dieser Seite haben unsere Experten alle Informationen rund um Redispatch 2.0 für Sie zusammengestellt.

Was ist Redispatch 2.0?
Im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetztes (NABEG) sind Neuregelungen des Redispatch 2.0 mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Wir möchten Ihnen alle wichtigen Grundlagen zur Verfügung stellen.

Die zentrale Marktrolle im Redispatch-System
Im Redispatch-2.0-System gibt es einen zentralen Anlaufpunkt für die Übermittlung aller Daten zwischen dem Betreiber, dem Direktvermarkter, dem Verteilnetzbetreiber und dem Übertragungsnetzbetreiber.

Die Umsetzung von Redispatch-Abrufen
Zuvor wurden die Eisman-Abregelungen ausschließlich vom Netzbetreiber umgesetzt. Im Redispatch-System bleibt diese Art der Umsetzung einer Abregelung weiterhin vorranging bestehen.

Das Bilanzierungsmodell Ihrer Anlagen
Im Rahmen des Redispatch-Gesetzes gibt es zwei unterschiedliche Bilanzierungsmodelle, die Ihren Anlagen zugeordnet werden können. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen in der Art und Richtung der Datenlieferung und damit auch in der Berechnung der Ausfallarbeit von Redispatch-Einsätzen.

Die Ermittlung der Redispatch-Ausfallarbeit
In der Regel sollte die Berechnung der Ausfallarbeit nach dem Spitzabrechnungsverfahren durchgeführt werden, wenn Wetterdaten für die Anlage vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, können neuerdings andere Wetterdaten z.B. von Referenzanlagen für die Berechnung herangezogen werden.
Haben Sie noch weitere Fragen? Unser Team der Direktvermarktung hilft Ihnen gerne weiter!





