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Was ist Redispatch 2.0?
Im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetztes (NABEG) sind Neuregelungen des Redispatch 2.0 mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Wir möchten Ihnen alle wichtigen Grundlagen zur Verfügung stellen.
Was ist Redispatch 2.0?
„Dispatch“ beschreibt die betriebswirtschaftliche Einsatzplanung und Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen. Bei „Redispatch“ geht es um die kurzfristigen Änderungen dieser Einsatzplanung, um Ungleichgewichte im Stromnetz auszugleichen und die Netzstabilität zu gewährleisten. Mit Redispatch 2.0 werden Regelungen der Einsatzplanungen von konventionellen und erneuerbaren Kraftwerken in ein einheitliches System überführt und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgeschrieben. Aus „Eisman“ (Einspeisemanagement im EEG) wird nunmehr Redispatch.
Ziel des Redispatch 2.0 ist es, den gesamten Informations- und Datenaustausch grundlegend zu verbessern und damit den Stromnetzbetrieb zu optimieren. Wenn jedem Marktteilnehmer immer aktuelle Informationen zu Wetterprognosen, zur technischen Verfügbarkeit und marktbasierten Eingriffen vorliegen, können Redispatch-Eingriffe wirtschaftlich und gezielt eingesetzt und somit verringert werden. Dabei werden alle Marktteilnehmer finanziell und bilanziell so gestellt, als ob keine Redispatch-Maßnahme stattgefunden hätte. Dieser Informationsaustausch trägt dazu bei, dass die Netzstabilität auf jeder Ebene besser gewährleistet werden kann und die Gesamtkosten von Netzeingriffen langfristig gesenkt werden.
Wer ist von dem Gesetz betroffen?
Alle Anlagen > 100 kW müssen in die Regelungen des Redispatch 2.0 eingebunden werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlagen zuvor vom Einspeisemanagement betroffen war, ob sie gesetzlich gefördert werden oder ob sie sich in der Direktvermarktung befinden. Die Marktprozesse ändern sich für alle Anlagen grundlegend und jeder Betreiber muss die neuen Anforderungen gleichermaßen erfüllen.
Grundsätzlich haben alle Anlagenbetreiber im Redispatch-2.0-System erheblich mehr Verpflichtungen und Verantwortung. Insbesondere müssen sie eine Vielzahl von unterschiedlichen Daten generieren und diese innerhalb von vorgegebenen Fristen und unter Einhaltung von bestimmten Prozessen über die festgelegte Datenaustauschplattform oder andere Systeme zur Verfügung stellen. Neben der Datenübermittlung müssen sie Redispatch-Maßnahmen in einigen Fällen mit den Netzbetreibern abstimmen, vorbereiten und selbst durchführen.
Neben den Datenaustauschprozessen ändert sich auch die Kompensation der Ausfallarbeit. Anlagenbetreiber, deren Anlagen schon heute durch den Netzbetreiber abgeregelt werden, müssen beachten, dass der Marktwert der Ausfallarbeit nun von Ihrem Direktvermarkter kompensiert wird. Der Marktprämienanteil der Ausfallarbeit wird nach wie vor vom Netzbetreiber bezahlt. Insgesamt sind Sie finanziell weiterhin so gestellt, als ob keine Redispatch-Maßnahme stattgefunden hätte.
Die umfangreichen Pflichten werden dabei zentral zwei neuen Marktrollen zugesprochen – der Rolle des Einsatzverantwortlichen und der Rolle des Betreibers einer technischen Ressource.
Sollten Sie konkrete Fragen zum Thema Redispatch 2.0 haben, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter direktvermarktung@statkraft.de.
Haben Sie noch weitere Fragen? Unser Team der Direktvermarktung hilft Ihnen gerne weiter!





