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Die Ermittlung der Redispatch-Ausfallarbeit

Die Festlegung der Abrechnungsvariante Ihrer Ausfallarbeit

In der Vergangenheit wurde die Berechnung der Eisman Ausfallarbeit üblicherweise nach dem Spitzabrechnungsverfahren durchgeführt. Diese Abrechnungsvariante ist insbesondere sinnvoll für Anlagen, die sehr stark von Redispatch Maßnahmen betroffen sind und anlagenspezifische Windgeschwindigkeiten liefern können. Wählen Sie für Anlagen, die viel geregelt werden, am besten einen BTR, der Ihre Anlagen gut kennt und sich bereits in der Vergangenheit um Eisman Abrechnungen gekümmert hat.  

Eine vereinfachte Alternative zur Spitzabrechnung ist die Spitz-Light Abrechnung. Diese Variante wurde mit der Einführung von Redispatch neu definiert. Hierbei werden keine anlagenspezifische Wetterdaten benötigt, da der Netzbetreiber Ersatzwerte dafür bildet, beispielsweise aus Referenzanlagen oder Prognosen. Statkraft empfiehlt die Spitz-Light Variante, da sie operativ am einfachsten abzubilden ist und den Spitzabrechnungswerten dabei trotzdem sehr nahe kommt. 

Alternativ gibt es wie bereits zu Eisman Zeiten auch die Pauschalabrechnungsmethode, bei der die letzten 15 Minuten vor einer Redispatch-Maßnahme fortgeschrieben werden. Diese Abrechnungsvariante ist nur im Prognosemodell zulässig.

Anders als in der Vergangenheit kann der Betreiber nicht mehrere Abrechnungsvarianten am Jahresende vergleichen, um auf der Grundlage der Gesamtmengen eine Entscheidung zu treffen. Die gewählte Abrechnungsvariante ist für das gesamte Jahr festgelegt. Das Abrechnungsmodell kann bis zum 30.11. für das Folgejahr geändert werden. Bitte teilen Sie Ihren Änderungswunsch frühzeitig Ihrem Einsatzverantwortlichem mit. Er führt die Meldung an den Netzbetreiber für Sie durch. 

Die Kompensation der Redispatch-Ausfallarbeit

Da dem Bilanzkreisverantwortlichen die Redispatch-Ausfallmengen in Zukunft bilanziell, in der Übergangsphase nur finanziell gutgeschrieben werden, ist er für die Kompensation des Marktwerts verantwortlich. Die Entschädigung über den Marktprämienanteil erhält der Betreiber vom Netzbetreiber. Insgesamt wird der Betreiber mit dem vollen anzulegenden Wert entschädigt und hat damit keinen finanziellen Nachteil.

Entschädigungsanspruch vom Einsatzverantwortlichen:
Ausfallmenge * Vertragspreis 

Je nach Direktvermarktungsvertrag stellt der Vertragspreis die Abrechnung nach dem Monatsmarktwert, einem festgelegten Fixpreis oder anlagenspezifische DA-Preis dar. 

Entschädigungsanspruch vom Netzbetreiber:
Ausfallmenge * Marktprämie

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Bilanzkreisverantwortlicher nur die Mengen an den Betreiber auszahlen kann, die vom Netzbetreiber übermittelt worden sind. 

Die Rolle des Betreibers einer technischen Ressource (BTR)

Der Betreiber einer technischen Ressource ist verantwortlich für alle Prozesse, die für die Ermittlung der Ausfallarbeit notwendig sind. Er ist zentraler Ansprechpartner für die Ermittlung der Ausfallmenge. Zu seinen Aufgaben gehört die Übermittlung von meteorologischen Daten per EDIFACT und die Bestätigung bzw. Klärung der Ausfallmenge gegenüber dem Netzbetreiber. Diese Rolle ist insbesondere wichtig für diejenigen Parks, die von vielen Abschaltungen durch den Netzbetreiber betroffen sind und entsprechend hohe Ausfallmengen aufweisen. Die im Gesetz festgelegten Fristen zur Einreichung eines Gegenvorschlags bzw. jeglicher Klärung von Ausfallmengen sind während der Übergangslösung grundsätzlich außer Kraft gesetzt. Bitte beachten Sie, dass jeder Netzbetreiber in dieser Zeit anders damit umgeht.

Seit der Einführung von Redispatch 2.0 haben sich einige Dienstleister auf diese Rolle spezialisiert. Ehemalige Eisman Dienstleister haben Ihre Systeme und Prozesse entsprechend angepasst. Einige Dienstleister für die technische Betriebsführung können diese Rolle mittlerweile auch übernehmen. Sollten Ihre Anlagen sehr stark von Redispatch-Einsätzen betroffen sein, empfehlen wir Ihnen, einen solchen spezialisierten Dienstleister als BTR zu benennen. Statkraft bietet an, die Rolle des BTR insoweit für Sie zu übernehmen, dass wir Ihnen die Infrastruktur für den Datenaustausch per EDIFACT zur Verfügung stellen. Die Prüfung der Mengen sowie die Klärung von Gegenvorschlägen führt Statkraft nicht durch. Diese Aufgabe verbleibt beim Betreiber bzw. seiner technischen Betriebsführung

Bei Anlagen, die sehr wenig oder gar nicht vom Netzbetreiber abgeregelt werden oder keine anlagenspezifischen Wetterdaten liefern können, empfehlen wir das Spitz-Light Abrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren ist eine Einreichung von Gegenvorschlägen nicht angedacht, es können lediglich fehlende Einsätze angefordert werden. Statkraft übernimmt die Rolle des BTR im Spitz-Light Abrechnungsverfahren kostenneutral für Sie. 

Anders als bei der Wahl der Abrechnungsvariante können Sie Ihren BTR auch unterjährig zu einem Zeitpunkt in der Zukunft ändern. Bitte teilen Sie Ihren Änderungswunsch Ihrem Einsatzverantwortlichen mit, damit dieser die Stammdatenänderung per Connect+ an den Netzbetreiber melden kann. 

Bitte bedenken Sie bei der Prüfung Ihrer Ausfallmengen, dass die Systeme, Datenaustauschprozesse, Schnittstellen und Kommunikationsprozesse nach wie vor nicht einwandfrei funktionieren und jede Beanstandung von Abweichungen, auch von kleinen Abweichungen, zu einer Arbeitsbelastung von allen Beteiligten führt. 

 

Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter direktvermarktung@statkraft.de.

Haben Sie noch weitere Fragen? Unser Team der Direktvermarktung hilft Ihnen gerne weiter!

Porträt Mark Kohlenbach
Marc Kohlenbach
Head of Market Access Germany
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+491 63 912 0554
Ulrike Iser
Ulrike Iser
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