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Windpark Schleiden-Schöneseiffen
Statkraft betreibt zwei Windenergieanlagen im Windpark Schleiden-Schöneseiffen im Landkreis Euskirchen (NRW). Das Unternehmen beginnt nun mit dem Repowering des Standorts. Bis Ende 2028 sollen neue, leistungsstärkere Windkraftanlagen in Betrieb genommen werden.
Die wichtigsten Zahlen
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2Anzahl der geplanten Windkraftanlagen (Repowering)
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Ca. 12 MWinstallierte Leistung
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Ca. 30 GWh/JahrErwarteter Ertrag
Das Projekt in Kürze
Wir planen für das Jahr 2028 das Repowering unserer zwei Windenergieanlagen im Windpark Schleiden-Schöneseiffen. Die Anlagen des Typs Tacke TW 1.5s, die seit dem Jahr 2000 Grünstrom produzieren, sollen durch modernere, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Wir hatten die Anlagen im Oktober 2021 gekauft und betreiben sie seitdem.
Die Erzeugungskapazität wird sich auf 12 MW vervierfachen – genug Leistung, um bis zu 8.500 Haushalte mit klimafreundlichem Strom zu versorgen und pro Jahr rund 19.000 Tonnen CO₂ einzusparen.
Informationsabend im Bürgerhaus Schöneseiffen, Schleiden
Rund 90 Bürgerinnen und Bürger aus Schleiden fanden am 18. April 2023 den Weg ins Bürgerhaus. Statkraft lud zum Bürgerinformationsabend und zum Austausch über die Windparkplanung. In den gut drei Stunden waren vor allem die Beteiligungsmodelle für Gemeinde und BürgerInnen von Interesse. Marcel Wolter, erster Beigeordneter der Stadt Schleiden, berichtete über den Prozess zur Änderung des Flächennutzungsplans – nötig, um die Bestandsanlagen durch größere und leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann senden Sie eine E-Mail an die Ansprechpartner des Projekts. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
Gemeinde- und Bürgerbeteiligung
Bürgerinnen und Bürger vor Ort können ebenso wie die Gemeinde auf mehrere Arten vom Repowering-Projekt profitieren.
- Nachrangdarlehen: In Form eines sogenannten Nachrangdarlehens können sie den Bau des Windparks mit einem Darlehen unterstützen und dafür feste Zinserträge erhalten.
- Finanzielle Beteiligung der Kommune nach §6 EEG: Mit jeder Kilowattstunde produziertem Strom soll auch die Gemeinde finanziell am Windparkbetrieb beteiligt werden: Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (§6 EEG) können wir der Kommune Beträge von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anbieten und sie so am Ausbau beteiligen.
- Einnahmen aus Flächenverpachtung: Da die Stadt Schleiden selbst Flächeneigentümerin ist, gehen die Einnahmen aus der Flächenverpachtung ebenfalls direkt an die Stadt. Zudem wird die Stadt Schleiden einen Teil der Einnahmen aus der Flächenverpachtung an die Dorfgemeinschaften der umliegenden Ortschaften und die Bürgerstiftung Schleiden fließen lassen.
Statkrafts freiwillige Kommunalabgabe
Damit Gemeinden in der Nähe von unseren Wind- und Solarparks finanziell profitieren können, verpflichtet sich Statkraft zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Die Zahlung in Höhe von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom gilt für unsere Bestandsparks in der EEG-Laufzeit (ab Vertragsschluss) und grundsätzlich für unsere künftigen Wind- und Solarparks in Deutschland.
Wie erneuert man einen Windpark?
Wenn ein Windpark seine optimale Lebenszeit überschritten hat, wird er ineffizient. Anstatt ihn komplett rückzubauen, kann man aber auch eine Erneuerung vornehmen, das sogenannte Repowering.
Dafür ersetzen wir die bestehenden Windturbinen innerhalb des Windparks durch moderne und effizientere Windturbinen. Der Energieertrag steigt dabei um ein Vielfaches. So können wir den Standort zukünftig noch wirksamer nutzen.
Warum sich Repowering für die Energiewende lohnt und wie es funktioniert.
Geplante Projektschritte
Fragen und Antworten zum Windpark Schleiden-Schöneseiffen
Hierzu laufen zwei Verfahren: Zunächst wird für die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Gemeinde eine Landschaftsbildanalyse erstellt. Grundsätzlich mögliche Auswirkungen eines Repowerings werden hier bewertet. Hierzu werden – unabhängig von der abschließenden Planung – mögliche und erlaubte Standorte für Neuanlagen innerhalb der vorgesehenen Fläche angeschaut und untersucht, von welchen Punkten aus diese in einem 10-km-Radius zu sehen sein würden. Ergebnis: Höher geplante Anlagen würden von zusätzlichen Punkten in den umliegenden Gemeinden aus zu sehen sein. Da auf der Dreiborner Hochfläche und der weiteren Umgebung bereits viele Windenergieanlagen stehen, würde die Mehrbelastung des Landschaftsbilds aber gering ausfallen.
Wenn die Anlagenstandorte feststehen, erstellen wir als Projektierer auch Visualisierungen, die wir der Öffentlichkeit vorlegen. Mit den Visualisierungen werden wir zeigen, wie der Windpark nach dem Repowering von verschiedenen Blickpunkten aus zu sehen sein wird – vor allem von zentralen Positionen in den umliegenden Ortschaften aus.
Zur Veranschaulichung können Sie die Visualisierung betrachten, die wir für unseren Windpark Rappenhagen bereits erstellt haben.
Ja, unsere Repowering-Anlagen werden mit BNK ausgestattet sein. Eine Nachtkennzeichnung dient der Kennzeichnung von Hindernissen für die Luftfahrt. Diese Kennzeichnung findet durch rotes Blinken der Anlagen statt. Bedarfsgerecht bedeutet, dass die Nachtkennzeichnung nur dann erfolgt, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Ansonsten bleibt die Anlage dunkel. Ab dem 01. Januar 2024 müssen alle neuen Windkraftanlagen-an-Land mit einer Gesamthöhe über 100 Meter mit einem BNK-System ausgestattet sein. Diese Pflicht gilt dann auch für Bestandsanlagen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen wurden.
Der Bau von Windenergieanlagen muss nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Dazu müssen im Hinblick auf die Schallimmissionen in umliegenden Wohngebieten Grenzwerte eingehalten werden. Hierzu verfügen Windenergieanlagen über verschiedene Leistungsmodi, die genutzt werden können, um die Schallimmissionen zu reduzieren.
Beim Repowering gilt in der Regel: Die Schallimmissionen des neuen Windparks werden an den festgelegten Messpunkten niedriger sein als beim alten Windpark. Um dies sicherzustellen, werden wir während des Planungsverfahrens umfassende Schallgutachten erstellen, die wir Ihnen gerne im Detail vorstellen.
Bei der Erstellung von Schallgutachten wird immer eine "Worst-Case-Annahme" getroffen. Wir berechnen verschiedene Faktoren ein, die sich negativ auf die Schallentwicklung auswirken können, wie bspw., dass immer diejenige Windstärke herrscht, bei der die jeweilige Anlage am lautesten ist und dass je Immissionsort und Anlage immer eine Situation vorliegt, in der der Wind den Schall in Richtung Immissionsort trägt. Für den realen Betrieb bedeutet das, dass die Anlagen in der Regel aber leiser sein werden als zuvor im Gutachten berechnet. Selbst unter diesen Worst-Case-Annahmen müssen die Anlagen jedoch die Immissionsrichtwerte einhalten. Ansonsten ergreifen wir Maßnahmen, um die Geräuschemissionen zu reduzieren.
Wenn die Anlagen ans Netz gehen, nehmen wir Messungen vor und überprüfen die Schallimmissionen im Betrieb innerhalb von 12 Monaten – dies ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Die genehmigten Grenzwerte gelten für die gesamte Betriebszeit. Bei Auffälligkeiten können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an uns oder die zuständige Immissionsschutzbehörde wenden. Bei Veränderungen, die zu höherer Geräuschentwicklung an der Windenergieanlage führen können, steigen in der Regel auch die Geräusche in Ihrem Umfeld gleichermaßen an – wenn es also regnet, dann hören Sie Regen, der an Ihre Fensterscheibe schlägt oder sich auf der Straße niederschlägt.
Der Schattenwurf der Windkraftanlagen wird bei der Planung der Anlagen berücksichtigt. Schattenwurf auf Wohnflächen lässt sich jedoch nicht immer und nicht vollständig vermeiden. Wir müssen aber auch hier strenge Vorgaben einhalten. Die Beschattung von Wohngebäuden darf eine Dauer von 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten. Um diese Vorgaben zu erfüllen, können die Anlagen auch zeitweise abgeschaltet werden.
Wir werden versuchen, möglichst viel der bestehenden Infrastruktur für das Repowering zu nutzen. Wir gehen derzeit davon aus, dass zumindest ein Teil des bestehenden Netzanschlusses ausgebaut werden muss.
Bei seinen Windprojekten schöpft Statkraft grundsätzlich die Möglichkeiten aus, die sich aus dem EEG ergeben und bietet an, die Anrainergemeinden mit je 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeistem Strom an den Erträgen zu beteiligen. Den Gemeinden steht frei, wie sie die Einnahmen für Bürgerprojekte einsetzen. Darüber hinaus ist geplant, dass BürgerInnen den Windpark mit Nachrangdarlehen mitfinanzieren und dafür feste Zinserträge erhalten können. Die Stadt Schleiden wird zudem einen Teil der Pachteinnahmen u. a. darauf verwenden, die umliegenden Ortschaften finanziell zu unterstützen.
So schön wir die Idee auch finden, sie lässt sich leider nicht umsetzen. Bei Windenergieanlagen müssen strenge Sicherheits- und Brandschutzvorschriften erfüllt werden, diese lassen sich im Rahmen von touristischen Begehungen leider nicht erfüllen.
Eine mögliche Attraktion für Touristen wäre beispielsweise die Bereitstellung von Live-Informationen bspw. zur aktuellen Stromproduktion auf einer Informationstafel am Fuß der Anlage. Denkbar und im Projektverlauf zu prüfen wäre auch die Installation einer Kamera auf Gondelhöhe mit einer Livebildübertragung für Besucher am Anlagenfuß.
Über Statkraft
Statkraft ist ein norwegisches Staatsunternehmen. Wir stehen seit über 125 Jahren für erneuerbare Energie und erzeugen Strom aus Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Gas. 1895 haben wir den ersten Wasserfall für die Erzeugung von Strom erschlossen. Vor über 20 Jahren kam das erste Windprojekt hinzu. Statkraft ist Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energien. Bereits seit 1999 sind wir in Deutschland aktiv und entwickeln, bauen und betreiben Grünstrom-Anlagen.
Erfahren Sie mehr über Statkraft in unserer Broschüre (PDF):
Kontakte für Informationen zum Bestandspark und das Repowering-Projekt
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Weitere Informationen
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