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Freiwillige Kommunalabgabe nach §6 EEG
Damit Gemeinden im Umfeld unserer Wind- und Solarparks finanziell profitieren können, zahlen wir ab Vertragsschluss bei unseren Bestandsparks und ab Inbetriebnahme bei unseren Neubauprojekten eine freiwillige Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Diese Gemeindebeteiligung bieten wir für unsere Bestandsparks in der EEG-Laufzeit (ab Vertragsschluss) und grundsätzlich für unsere künftigen Wind- und Solarparks in Deutschland an.
Betreiber von Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen dürfen die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffenen Gemeinden finanziell beteiligen. Betroffen sind nach § 6 EEG bei Windenergieanlagen Gemeinden, die sich in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Anlage/n befinden. Bei Solarparks gilt die Regel: Betroffen sind Gemeinden, auf deren Gebiet die Solar-Anlage steht.
Bislang konnten ausschließlich Gemeinden profitieren, in denen Windenergie- oder Freiflächen-Solaranlagen seit Januar 2021 genehmigt wurden. Diese zeitliche Begrenzung wurde nun aufgehoben und das Gesetz ist somit auch auf Bestandsparks anwendbar. Statkraft verpflichtet sich, ab Vertragsschluss mit den jeweiligen Gemeinden freiwillig bis zu 0,2 Cent für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (KWh) Strom auszuzahlen: Das gilt für Statkrafts Neubauprojekte und Bestandsparks, die sich in der EEG-Laufzeit befinden.
Die Gemeinden profitieren so von den Anlagen und können die Erträge für die Finanzierung von kommunaler Infrastruktur einsetzen. Beispielsweise kann eine durchschnittliche neue Windkraft-Anlage so einen Beitrag von 20.000 – 40.000 € pro Jahr leisten.
§6 EEG 2023: Freiwillige Kommunalabgabe im Überblick
- Im Rahmen des EEG 2021 durften Betreiber von Windenergie- oder Freiflächen-Solaranlagen, die ab Januar 2021 genehmigt wurden, Standort- und Anrainer-Gemeinden finanziell mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingespeisten Stroms an den Erlösen der Anlagen beteiligen.
- Mit dem EEG 2023 hat sich dies geändert: Betreiber dürfen nun auch die Standort- und Anrainer-Gemeinden mit älteren Bestandsanlagen finanziell beteiligen.
- Konkret ist dies für Gemeinden möglich, die sich zumindest teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Anlage befinden.
- Statkraft verpflichtet sich zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe von bis zu 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (KWh) ab Vertragsabschluss mit den betroffenen Gemeinden bei allen unseren Bestandsparks in der EEG-Laufzeit (ab Vertragsschluss) und grundsätzlich bei unseren künftigen Wind- und Solarparks in Deutschland.
So profitieren Gemeinden von der Zusammenarbeit mit Statkraft
Gemeinsam mit Statkraft Erneuerbare-Energien-Projekte entwickeln: Wir schaffen Mehrwerte für Kommunen.
Wir beteiligen Bürgerinnen und Bürger vor Ort finanziell und gestalterisch, gehen ressourcenschonend mit Flächen um, schaffen lokale Arbeitsplätze und informieren transparent und regelmäßig in Bürgerdialog-Veranstaltungen.
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Ihr Experte für Business Development und Landflächenakquise
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