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Sichern Sie sich PPAs für die Strompreiskompensation (SPK)
Stromintensive Unternehmen qualifizieren sich für die Strompreiskompensation, wenn sie 30 % ihres Strombedarfes aus erneuerbaren Energien beziehen. Wir unterstützen Sie, die Kriterien zur Strompreiskompensation zu erfüllen.
Seit September 2022 sieht die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation vor, dass sogenannte ökologische Gegenleistungen nachgewiesen werden müssen, um die Kompensation zu erhalten. Power Purchase Agreements (PPAs) sind eine Möglichkeit, die Kriterien zu erfüllen.
Es lohnt sich, frühzeitig daran zu denken, wie die ökologische Gegenleistung erbracht werden kann. Sprechen Sie uns jederzeit an, um herauszufinden, wie Sie mit einem PPA von der Strompreiskompensation profitieren können.
Was ist die Strompreiskompensation?
Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Beihilfe für energieintensive Unternehmen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Dazu müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen – unter anderem auch den Nachweis der ökologischen Gegenleistung. Bei Bewilligung des Antrages bekommen sie einen Teil der indirekten CO2-Kosten für den Strom, der im Produktionsprozess verbraucht wird, erstattet.
Für die Bewilligung der Strompreiskompensation ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Für besonders energieintensive Unternehmen besteht die Möglichkeit, bis zu 75 % der indirekten CO2-Kosten erstattet zu bekommen.
"Als energieintensives Unternehmen können Sie die indirekten CO2-Kosten über die Strompreiskompensation erstattet bekommen. Wir unterstützen Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, analysieren Ihre Bedürfnisse und bieten Ihnen bedarfsgerecht Grünstrom-Lösungen an"
Welche Unternehmen können Beihilfe beantragen?
Ihr Unternehmen ist beihilfeberechtigt, wenn es zu den energieintensiven (Teil-)Sektoren gehört, die in der angepassten Leitlinie aufgeführt sind. Dazu zählen:
- Papier und Zellstoff
- Eisen und Stahl
- Chemische Industrie
- Nichteisenmetalle
- Mineralölverarbeitung
- Mineralverarbeitende Industrie
- Wasserstoffindustrie
PPAs als Erfüllungsoption für die Strompreiskompensation
Um den Bezug von Grünstrom als ökologische Gegenleistung nutzen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden
Um die Strompreiskompensation zu erhalten, müssen Sie sogenannte ökologische Gegenleistungen erbringen. Eine Möglichkeit dafür ist der Bezug von Grünstrom mit den folgenden Kriterien:
- Sie beziehen nachweislich mindestens 30 % Ihres Strombedarfs aus ungeförderten erneuerbaren Energien.
- Mindestens 80 % dieses Grünstrombezuges stammen aus Mittelwesteuropa (genauer: Deutschland, Österreich oder Luxemburg).
- Bei einem Strombezug aus Deutschland müssen die Herkunftsnachweise (HKN) das Merkmal der gekoppelten Lieferung aufweisen. Diese gekoppelte Lieferung kann nur mit PPAs erfolgen.
- Die restlichen 20 % des Grünstroms können aus allen Ländern mit direkter elektrischer Verbindung zu Deutschland beschafft werden.
Was ist eine gekoppelte Lieferung?
Die gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKNs) ist ein Instrument des Umweltbundesamts, um eine Verbindung zwischen dem physischen Stromfluss und dem dazugehörigen HKN darzustellen. Das bedeutet, dass der Stromerzeuger sowohl Strom als auch den HKN für die entsprechende Strommenge an das Unternehmen liefert und dabei sicherstellt, dass nur das Unternehmen, das den Strom erhalten hat, den HKN entwertet.
Zur Erfüllung der Anforderungen an die gekoppelte Lieferung ist unter anderem ein spezielles Bilanzkreissetup für PPAs notwendig. Wir haben dies bereits erfolgreich mit einem Industriekunden umgesetzt.
Anforderungen an die gekoppelte Lieferung
Lieferung
Physische Lieferung von Strom und Herkunftsnachweisen
Bilanzkreise (BK)
Lieferung des Stroms durch max. 2BK; erster BK muss ein Grünstrom BK sein
Entwertung
Entwertung mit "gekoppelter Lieferung" im HKNR
Prüfung
Prüfung der monatlichen Zeitgleichheit durch Gutachter
So bekommen Sie ein Grünstrom-PPA für die Strompreiskompensation
Die folgenden Schritte geben Ihnen einen Überblick darüber, wie Sie unser Strompreiskompensation-konformes PPA erhalten.
Um die Strompreiskompensation für 2025 mit Grünstromkriterium zu beantragen, müssen Sie noch 2024 ein PPA abschließen. Es lohnt sich also jetzt zu handeln.
Diese Vorteile haben Sie durch PPAs von Statkraft
Als energieintensives Unternehmen unterstützen wir Sie dabei, die Voraussetzungen für die Strompreiskompensation zu erfüllen.
Gleichzeitig treiben Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv voran und können von unserer Energiemarkt-Expertise profitieren. Wir stehen für eine verlässliche, nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen.
Mit unseren PPAs erfüllen Sie die Kriterien für die Strompreiskompensation.
Unser breites Portfolio an Wind-, Solar- und Wasserkraftanlagen ermöglicht es uns, Ihnen maßgeschneiderte PPAs anzubieten, die genau zu den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens passen.
Wir bieten PPAs mit unterschiedlichen Preismechanismen an. So können Sie eine planbare und langfristige Absicherung gegen steigende und fluktuierende Strompreise sicherstellen oder komplett mit Spotpreisen mitgehen.
Unsere grünen PPAs tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und unterstützen die Nachhaltigkeitsziele Ihres Unternehmens.
Diese Produkte unterstützen Sie beim SPK-Antrag
Power Purchase Agreements
Als führender Anbieter von PPAs bieten wir eine bedarfsorientierte und strukturierte Beschaffung von Grünstromlösungen an. Mit PPAs leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und können sowohl den Neubau von Wind- oder Solaranlagen als auch den Weiterbetrieb von Windkraftanlagen unterstützen.
Zu unseren PPAs
Herkunftsnachweise
Statkraft hat das weltweit größte Portfolio an Zertifikaten und bietet Herkunftsnachweise aus den AIB-Mitgliedsländern an. Wir schnüren mit Ihnen ein bedarfsgerechtes und Strompreiskompensation-konformes PPA-Paket.
Zu unseren Herkunftsnachweisen