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Statkraft beliefert Deutsche Bahn mit subventionsfreiem Windstrom aus Deutschland
Statkraft und die Deutsche Bahn haben einen Stromliefervertrag (PPA) unterzeichnet. Statkraft liefert seit dem 1. Januar für die Dauer eines Jahres Grünstrom aus deutschen Onshore-Windenergieanlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten.
Der Grünstrom stammt aus einem Portfolio von Windenergieanlagen, mit denen Statkraft einen Abnahmevertrag für die Zeit nach Ablauf der EEG-Förderung abgeschlossen hat. Der Vertrag mit der Deutschen Bahn umfasst dabei eine voraussichtliche Erzeugung von fast 40.000 MWh und sichert den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen.
Mit dem 31. Dezember 2020 lief für die ersten Windenergieanlagen in Deutschland nach 20 Jahren die Förderung durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz aus. Das PPA zwischen Statkraft und der Deutschen Bahn sichert nicht nur den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von rund 70 Windenergieanlagen ohne staatliche Förderung, sondern unterstützt darüber hinaus durch die Nutzung des Grünstroms die Nachhaltigkeitsambitionen der Deutschen Bahn.
„Wir sind sehr froh, dass die Vereinbarung mit der Deutschen Bahn gerade jetzt zustande gekommen ist. Sie beweist, dass Erneuerbare-Energie-Anlagen, deren Förderung ausgelaufen ist, eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung der Industrie spielen. Anders als die im EEG 2021 beschlossene Anschlussförderung ermöglichen PPAs sowohl eine langfristige Preisgarantie als auch die Vermarktung des grünen Mehrwerts.“ sagt Patrick Koch, Leiter des Kundengeschäfts in Deutschland.
Statkraft erfüllt mit passgenauen Lösungen individuelle Anforderungen von Betreibern und industriellen Abnehmern. So unterscheiden sich deren Erwartungen häufig in puncto Vertragslaufzeit, Vergütungsmodell und weiteren Vertragsdetails. Statkraft liefert in diesem konkreten Fall den Grünstrom für ein Jahr an die Deutsche Bahn, während der Betreiber gleichzeitig eine mehrjährige Preissicherheit erhält.
Anschlussförderung und PPAs
Die Bundesregierung hat im Rahmen der EEG-Reform zum Jahresende 2020 eine Übergangslösung für ausgeförderte Windenergieanlagen bis 2022 geschaffen.
PPAs hingegen stellen eine marktbasierte Alternative zur staatlichen Übergangslösung dar. Den Betreibern der existierenden Windenergieanlagen wird eine langfristige Preissicherheit garantiert und der Grünstrom aus diesen Anlagen kann erstmals zur Versorgung von Industrie und Gewerbe genutzt werden.