Länder
Die Umsetzung von Redispatch-Abrufen
Abrufvarianten der Redispatch-Maßnahmen: Duldung und Aufforderung
Zuvor wurden die Eisman-Abregelungen ausschließlich vom Netzbetreiber umgesetzt. Im Redispatch-System wird diese Art der Umsetzung einer Abregelung weiterhin vorrangig bestehen bleiben. Diese Variante wird als Duldung bezeichnet und als Standard festgelegt: Der Netzbetreiber setzt das Signal für eine Abregelung selbst um.
Alternativ zur Duldung gibt es die Aufforderung, bei der der Netzbetreiber den Einsatzverantwortlichen dazu anweist, die Abregelung durchzuführen. In diesem Fall ist es der Einsatzverantwortliche, der das Signal umsetzt. Diese Abrufvariante wird nur in Ausnahmefällen festgelegt (z. B. bei komplexen Umspannwerken, bei denen die steuerbare Ressource aus Sicht des Netzbetreibers mehr als einem Einsatzverantwortlichen zugeordnet wird). Im Aufforderungsfall ist der Einsatzverantwortliche für die korrekte Umsetzung der Anlage verantwortlich.
Was bedeutet das für Sie?
Die Wahl der Abrufvariante stellt weder einen Vorteil noch einen Nachteil für den Betreiber dar. Im Standardfall wird die Duldung als Abrufvariante herangezogen.
Die Festlegung der Abrufvariante sollte in Abstimmung mit dem Einsatzverantwortlichen erfolgen und muss ebenfalls im Rahmen der initialen Stammdatenmeldung kommuniziert werden.
Auswahl der Anlagen für Redispatch-Einsätze
Während die Auswahl der Anlagen für die Umsetzung von Einspeisemanagement-Maßnahmen in der Vergangenheit in manchen Fällen von Außenstehenden nicht nachvollzogen werden konnte, steckt hinter dem Auswahlprozess des Redispatch-Systems eine neue Methode. Entscheidend für die Abschaltreihenfolge sind nun die Umsetzungsfähigkeit der Anlage zur Beseitigung des Engpasses und die Gesamtkosten der Redispatch-Maßnahme. Die Gesamtkosten werden anhand eines kalkulatorischen Preises durch den Übertragungsnetzbetreiber ermittelt und jährlich bis zum 1. September veröffentlicht. Da Anlagen für erneuerbare Energien gemäß dem Vorrangprinzip nur nachrangig abgeregelt werden dürfen, wird die Wirksamkeit über einen Mindestfaktor (für EE-Anlagen: 10) herabgestuft, der in die Berechnung des kalkulatorischen Preises mit einfließt.
Was bedeutet das für Sie?
Es kann sein, dass sich die Abregelungshäufigkeit Ihrer Anlage in Zukunft ändern könnte, und zwar in beide Richtungen. Anlagen, die noch nie vom Einspeisemanagement betroffen waren, können nun häufiger für Einsätze herangezogen werden, während Anlagen, die bisher z.B. 50 % der Zeit standen, nun nicht mehr angesteuert werden. Langfristig gesehen sollen die neuen Kommunikationsprozesse dazu beitragen, Netzengpässe frühzeitig zu erkennen und bestenfalls zu vermeiden.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter direktvermarktung@statkraft.de.