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Das Bilanzierungsmodell Ihrer Anlagen
Im Rahmen des Redispatch-Gesetzes gibt es zwei unterschiedliche Bilanzierungsmodelle, die Ihren Anlagen zugeordnet werden können. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen in der Art und Richtung der Datenlieferung und damit auch in der Berechnung der Ausfallarbeit von Redispatch-Einsätzen. Bei der Festlegung ist der Einsatzverantwortliche miteinzubeziehen.
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, das Bilanzierungsmodell über seinen Einsatzverantwortlichen festzulegen. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist, ob Ihre Anlagen direkt beim Übertragungsnetzbetreiber angeschlossen sind. Die einzelnen Unterschiede zeigen wir Ihnen gerne auf.
Das Prognosemodell – der Standard
Das Prognosemodell stellt das Standard Bilanzierungsmodell dar, dem ein Großteil aller Anlagen zugeordnet wird. Im Prognosemodell erstellen sowohl der Einsatzverantwortliche als auch der Netzbetreiber ihre Prognosen unabhängig voneinander – auch während einer Redispatch-Maßnahme. Die Ausfallarbeit wird ex-post auf Grundlage der übermittelten meteorologischen Daten und der gewählten Abrechnungsvariante (Spitz, Spitz light, Pauschal) durch den Netzbetreiber berechnet und kann über den Betreiber einer technischen Ressource (BTR) geprüft werden. Diese Menge wird dem Direktvermarkter in der Übergangsphase finanziell und später im Zielprozess bilanziell gutgeschrieben. Der Anlagenbetreiber wird anhand dieser Menge für seine Ausfallarbeit vom Bilanzkreisverantwortlichen / Direktvermarkter und Netzbetreiber kompensiert.
Das Planwertmodell – für alle am Übertragungsnetzbetreiber angeschlossenen Parks
Das Planwertmodell ist obligatorisch für die Windparks, die direkt am Übertragungsnetzbetreiber angeschlossen sind. Dazu zählen insbesondere die Offshore-Windparks.
Für eine freiwillige Teilnahme am Planwertmodell spielt die Qualität der Prognosegüte eine wichtige Rolle. Die Prognosegüte muss in einer 4-wöchigen Testphase nachgewiesen werden. Diese Testphase entfällt, wenn der Einsatzverantwortliche bereits mindestens eine vergleichbare Anlage mit ausreichender Qualität vermarktet. Sollten wiederholt ungenügende Prognosen auftreten, kann der Netzbetreiber die Anlagen ohne Zustimmung des Anlagenbetreibers jederzeit dem Prognosemodell zuordnen. Eine freiwillige Teilnahme am Planwertmodell ist zurzeit nicht zu empfehlen.
Neben der Prognosegüte unterscheidet sich das Planwertmodell, insbesondere im finanziellen Ausgleich der Ausfallarbeit für den Anlagenbetreiber vom Prognosemodell. Während einer Redispatch-Maßnahme wird es zu Differenzmengen zwischen dem Fahrplan und der theoretischen Einspeisung kommen. Diese Differenzmengen werden mit einem neu eingeführten Preisindex, dem ID-AEP, bewertet und dem Betreiber finanziell vergütet. Dadurch, dass der Preisindex sowohl positiv als auch negativ sein kann, besteht die Gefahr, dass dem Betreiber die Mengen auch in Rechnung gestellt werden. Dieses Risiko muss mit dem Direktvermarkter abgestimmt und ein geeigneter Umgang erarbeitet werden, bei dem der Betreiber seine finanziellen Ansprüche in vollem Umfang erhält. Der neue Prozess soll eine Über- und Unterkompensation des Anlagenbetreibers und Bilanzkreisverantwortlichen verhindern. Das Planwertmodell ist anspruchsvoll und erfordert hauptsächlich in Hinblick auf den Prozess des finanziellen Ausgleichs viel Abstimmungs- und Prüfungsbedarf.
Wir können beide Modelle abbilden und umsetzen. Wir wählen in den Standardfällen die Festlegung des Prognosemodells, da es aus Sicht des Betreibers insbesondere hinsichtlich der Berechnung der Ausfallarbeit deutlich weniger Aufwand mit sich bringt.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter direktvermarktung@statkraft.de.