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Meldung von Vorfällen (Whistleblowing)

Wir sind der Meinung, dass Offenheit und eine gute Kommunikation im gesamten Unternehmen die Arbeitskultur erheblich verbessern.

Durch die Meldung von Vorfällen (Whistleblowing) können mögliche rechtswidrige oder mutmaßlich rechtswidrige Handlungen und Verstöße gegen den Verhaltenskodex von Statkraft mitgeteilt werden. Beispiele für Verstöße sind unter anderem Betrug und Korruption, Belästigung und Diskriminierung sowie Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsgesetze.

Wir nehmen Informationen über Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex ernst und sind von der Bereitschaft von Mitarbeitern und Dritten abhängig, Bedenken zu äußern, damit wir unsere hohen ethischen Standards wahren können. Die Mitarbeiter haben das Recht und die Verantwortung, eventuelle Verstöße zu melden. Außerdem werden Dritte, einschließlich Mitarbeiter angeschlossener Unternehmen, angehalten, bedenkliche Vorfälle zu melden.

Dabei entscheidet der Hinweisgeber, welche Informationen weitergegeben werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Hinweisgeber das Ereignis, die Handlung oder die Unterlassung beweisen kann. Damit wir jedoch angemessene Maßnahmen ergreifen können, sollte der Bericht so detailliert wie möglich sein und, falls vorhanden, entsprechende Belege enthalten.

Meldungen zu unethischem Verhalten können über unseren unabhängigen „Whistleblower Channel“ erfolgen, der vom Head of Corporate Audit betreut wird. Der Whistleblower Channel bietet dem Hinweisgeber die Möglichkeit, sich anonym zu melden.

Alle Personen, die einen Hinweis geben, werden von uns gegen daraus resultierende Benachteiligungen geschützt.

Bei Statkraft gelten bei der Bearbeitung von Meldungen zu Verstößen die folgenden Grundprinzipien:

  • Faires und objektives Verfahren
  • Schutz des Hinweisgebers vor Vergeltungsmaßnahmen
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte der Person, die Gegenstand des Berichts ist
  • Vertraulichkeit
  • Schutz der Informationsquellen
  • Schutz der personenbezogenen Daten