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Windpark Heuberg-Horntann
Statkraft plant bei Neuenbürg für das Jahr 2027 den Bau eines Windparks mit maximal zwölf leistungsstarken Windkraftanlagen. Wir beteiligen die Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger finanziell am Erfolg des Windparks und informieren transparent über den gesamten Planungszeitraum hinweg. So finden Sie auf dieser Webseite die wichtigsten Fakten, Fragen und Antworten zum Windparkprojekt sowie regelmäßige Updates und die Ankündigungen aktueller Termine.
Die wichtigsten Zahlen
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200 GWh/Jahrerwarteter Standort-Ertrag
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50.000 Haushaltewerden mit erneuerbarer Energie versorgt
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Über 142.000 TonnenCO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Statkraft plant für das Jahr 2027 den Bau eines Windparks bei Neuenbürg im Bereich Horntann-Heuberg (Enzkreis/B-W). Mit einer geplanten Leistung von rund 7 Megawatt pro Anlage soll der Windpark Grünstrom für circa 50.000 Haushalte erzeugen. So können jährlich mehr als 142.000 Tonnen klimaschädliches CO₂ eingespart werden – das entspricht etwa 568 Millionen gefahrenen PKW-Kilometern.
Der Windpark soll auf Forstflächen südwestlich des Stadtteils Dennach mit bis zu zwölf modernen Turbinen entstehen. Wie viele Anlagen tatsächlich umgesetzt werden, wird erst nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen feststehen. Die Anlagenstandorte wählen wir in enger Abstimmung mit der Forst- und Naturschutzbehörde aus und werden den Eingriff in den Forst so gering wie möglich halten. Die Flächen, die für den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen benötigt werden, forsten wir wieder auf oder gleichen sie durch anderweitige Waldentwicklungsmaßnahmen aus – möglichst regional.
Die Anlagen sollen mindestens 1.000 Meter entfernt von den nächsten Wohnsiedlungen liegen. So werden mögliche Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner auf ein Minimum reduziert.

Die nächsten Schritte
Nachdem die Fläche vertraglich gesichert wurde, erfolgt nun die Detailplanung des Projekts. Die Planungsfläche im Staatsforst umfasst zwei Zonen, die im Zuge der kommunalen Bauleitplanung für die Windenergienutzung ausgewiesen wurden und grundsätzlich als Standort für die Windenergie geeignet sind. Nun erfolgen weitere umfangreiche Untersuchungen.
In Vorbereitung für das Genehmigungsverfahren, welches voraussichtlich im kommenden Jahr angestoßen werden kann, haben wir bereits im Frühjahr 2023 mit den naturschutzfachlichen Kartierungen von Avifauna und Fledermäusen im Plangebiet begonnen.
Im Genehmigungsverfahren wird die zuständige Behörde, das Umweltamt Enzkreis, prüfen, ob der geplante Windpark im Hinblick auf seine Umweltauswirkungen den strengen gesetzlichen Auflagen entspricht. Sobald der Windpark nach Abschluss dieses Verfahrens grünes Licht erhält, darf gebaut werden. Der Baubeginn wird voraussichtlich nicht vor 2027 erfolgen.
Wir werden die Bürgerinnen und Bürger über den gesamten Planungszeitraum in regelmäßigen Informationsveranstaltungen vor Ort informieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Ein erster Bürgerdialog wird am 30. November 2023 um 18 Uhr in der Schwabentorhalle Dennach stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Orte sind herzlich eingeladen und werden per Postwurfsendung informiert.

Gemeinde- und Bürgerbeteiligung
Vom geplanten Bau des Windparks können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde auf vielfältige Weise profitieren. Neuenbürg und die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km rund um den Windpark werden finanziell am Erfolg des Windparks beteiligt. Statkraft wird 2 Euro je eingespeister Megawattstunde Strom anteilig an die Gemeinden ausschütten. Mit der Kommunalabgabe, die Statkraft freiwillig anbietet, können Gemeinden zum Beispiel wichtige Infrastrukturprojekte oder Herzensprojekte der Bürgerinnen und Bürger finanzieren. Darüber hinaus wird Statkraft die Beteiligung am Windpark in Form von Nachrangdarlehen sowie einer oder mehreren Bürgerwindenergieanlagen anbieten.
Fragen zum Windpark-Projekt
Die Energiewende steht für Klima- und Naturschutz, aber auch für mehr Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit. Auf dem Weg in eine CO2-freie Zukunft, spielt Windenergie eine immer wichtigere Rolle. Darüber hinaus bieten Erneuerbare-Anlagen in der Gemeinde handfeste finanzielle Vorteile, zum Beispiel über die regelmäßigen Einnahmen aus der Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023.
Windanlagen im Forst leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Baden-Württemberg muss als sehr waldreiches Bundesland 1,8 % seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen. Dies wird nicht möglich sein, ohne Forstgebiete einzubeziehen. Ein Vorteil der erhöhten Waldlagen ist die Windhöffigkeit, die hier oft deutlich größer ist als im Offenland. Außerdem sind die Abstände der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung im Forst häufig größer als bei Offenlandstandorten.
Grundsätzlich gilt: Flächen, die beansprucht werden, müssen per Gesetz kompensiert werden. Wir gehen bei Windprojekten im Forst deutlich über die in der Regel geforderten Ausgleichsmaßnahmen hinaus und kompensieren nicht nur die dauerhaft beanspruchten Flächen, sondern auch jene, die für den Bau benötigt werden. Die beanspruchten Flächen forsten wir durch ökologisch wertvolle und klimaresistente Baumarten wieder auf bzw. setzen andere Waldentwicklungsmaßnahmen um, wenn eine Aufforstung nicht möglich oder anderweitige Maßnahmen von den Naturschutzbehörden gefordert werden. Alle Ausgleichsmaßnahmen setzen wir soweit möglich in der Gemeinde oder Region um.
Vor dem Bau einer Windkraftanlage durchlaufen wir ein strenges Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses prüft, wie sich Anlagen möglicherweise auf die Umwelt auswirken und stellt sicher, dass die Auswirkungen langfristig für Mensch und Natur verträglich sind. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gibt zum Beispiel strenge Schallgrenzwerte für umliegende Wohngebiete vor. Die Geräuschentwicklung ist immer abhängig von der Windrichtung und Windstärke, muss aber stets innerhalb der Grenzwerte sein. Nur wenn das garantiert ist, können wir das Windparkprojekt überhaupt umsetzen.
In Abstimmung mit dem Forstamt und der Unteren Naturschutzbehörde führen wir sehr intensive Untersuchungen durch, um sicherzustellen, dass wir den Windpark im Einklang mit den hohen Anforderungen des Natur-, Arten- und Umweltschutzes planen und nachteilige oder gar schädliche Auswirkungen auf ein Minimum reduzieren. Dazu gehört, dass wir die im Plangebiet und im Umfeld der Standorte lebenden windkraftsensiblen Greif-/Großvögel sowie Rast-, Zug- und Brutvögel, Fledermäuse sowie sogenannte planungsrelevante Arten, wie etwa die Haselmaus, Frosch- und Krötenarten, erfassen. Darauf aufbauend wird geprüft, ob und wie die Tiere in ihrem Lebensraum und natürlichen Verhalten von Bau und Betrieb der Windkraftanlage beeinträchtigt oder gar bedroht sein könnten. Sofern notwendig setzt die Behörde daraufhin Vermeidungs-, Verminderungs- oder Kompensationsmaßnahmen fest, die den größtmöglichen Schutz windkraftsensibler Arten sicherstellen.
Abhängig vom Standort werden die Windkraftanlagen von den umliegenden Gemeinden aus unterschiedlich sichtbar sein und das Landschaftsbild verändern. Ob und wie stark eine visuelle Beeinträchtigung entsteht, bewerten Menschen unterschiedlich. Wir berücksichtigen selbstverständlich Vorgaben des Denkmal- und Kulturgüterschutzes. Außerdem leistet Statkraft gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz Ausgleichszahlungen an Naturschutzbehörden oder entsprechende Fonds.
Windkraftanlagen sind so konzipiert und verankert, dass sie auch bei Sturm sicher sind. Die meisten Anlagen werden bei einer Windgeschwindigkeit von etwa 25 m/s abgeschaltet. Die Rotorenblätter nehmen dann die sogenannte Fahnenstellung ein, das heißt, sie richten sich so aus, dass der Wind mit minimalem Widerstand an ihnen vorbeizieht. Brände sind bei Windkraftanlagen äußerst selten. Durch den Einsatz von brandhemmenden Baustoffen wird die Gefahr der Brandentwicklung weiter reduziert. Für den unwahrscheinlichen Brandfall gibt es Melde- und Feuerlöschsysteme, die im Maschinenhaus jeder Anlage installiert sind und automatisch ausgelöst werden. Zudem werden wir ein standortspezifisches Brandschutzkonzept erarbeiten, das auch Teil der Genehmigung nach BImSchG sein wird.
Die „Lebensdauer“ von Windkraftanlagen beträgt 25 bis 30 Jahre. Im Anschluss werden die Anlagen entweder durch neue, moderne Turbinen ersetzt oder zurückgebaut. Der Rückbau und die Entsorgung werden vollständig vom Betreiber übernommen. Wie gesetzlich vorgegeben ist die Finanzierung des Rückbaus durch eine Bankbürgschaft gesichert. Ungefähr 90 % der verbauten Materialien können schon heute in etablierten Verfahren recycelt werden – die Anlagenhersteller arbeiten daran, alle Teile der Anlagen vollständig wiederverwertbar zu machen.
Dienstleistungen und Gewerke rund um den Bau des Windparks werden ausgeschrieben. Wenn regionale Unternehmen, die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können, würden wir uns freuen, wenn sie sich daran beteiligen – sowohl für die Planungs- und Bau- als auch für die Betriebsphase.
Projektschritte
Über Statkraft
Statkraft ist ein norwegisches Staatsunternehmen. Wir stehen seit über 125 Jahren für erneuerbare Energie. 1895 haben wir den ersten Wasserfall für die Erzeugung von Strom erschlossen. Vor über 20 Jahren kam das erste Windprojekt hinzu. Bereits seit 1999 ist das Unternehmen in Deutschland präsent. Unsere Spezialisten sind leidenschaftliche und erfahrene Projektentwickler, die im beständigen Dialog und mit persönlichem Einsatz Projekte gestalten.
Erfahren Sie mehr über Statkraft in unserer Broschüre (PDF):
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