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Windpark Erndtebrück
Statkraft plant ab dem Jahr 2028 den Bau und die Inbetriebnahme eines Windparks in der Gemeinde Erndtebrück, Kreis Siegen-Wittgenstein (NRW). Auf dieser Website informieren wir Sie über alle Projektschritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme und über (anstehende) Termine wie Bürgerinformationsabende.
Windpark Erndtebrück im Überblick
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Bis zu 13Geplante Windkraftanlagen
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154–230 GWh/JahrErwarteter Standort-Ertrag
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Bis zu 57.000Haushalte werden mit erneuerbarer Energie versorgt
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113.000-170.000Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Statkraft plant ab voraussichtlich 2028 die Fertigstellung eines Windparks mit bis zu 13 Windenergieanlagen in der Gemeinde Erndtebrück. Der Windpark soll auf forstwirtschaftlich genutztem Gebiet und größtenteils auf vorgeschädigten und baumfreien Flächen in den Teilgebieten Zinse, Zinser Rücken, und Alte Schlag errichtet werden. Die Flächen wurden vertraglich gesichert, die detaillierte Planung des Windparks ist angelaufen. Nachdem sich Statkraft vertraglich mit einer lokalen Waldgenossenschaft geeinigt hat, kann auf einer weiteren Fläche eine zusätzliche Anlage geplant werden. Die 13. Anlage könnte weitere rund 4.400 Haushalte mit Grünstrom versorgen.
Abhängig von der Anzahl und Art der realisierten Windenergieanlagen ist mit einem Standortertrag zwischen ungefähr 154 und 230 GWh Windstrom im Jahr zu rechnen – genug, um bis zu 57.000 Haushalte mit Ökostrom zu versorgen. Dadurch werden jährlich 113.000 bis 170.000 Tonnen CO₂ vermieden. Als energieintensives Unternehmen haben auch die Eisenwerke Erndtebrück Interesse an einer möglichen Liefervereinbarung für Grünstrom bekundet.
Nach dem Ergebnis von Vorbescheiden kann Statkraft die seit Projektbeginn geplanten 12 Windkraftanlagen in den Gebieten Zinse, Zinser Rücken und Alte Schlag ohne Einschränkung militärischer Belange realisieren. Für die zusätzliche Anlage im Gebiet der Waldgenossenschaft steht die Prüfung noch aus. Die Bundeswehr betreibt in Erndtebrück ein Luftverteidigungsradar.
"Ich möchte auf meinen Flächen Grünstrom erzeugen und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Pachterträge werden es mir ermöglichen, die Kalamitätsflächen mit verschiedenen Baumarten wieder aufzuforsten. Das Ziel soll ein klimaresistenter, CO2-speichernder Mischwald für die kommenden Generationen sein."
Intensive Aufforstung und Naturraumentwicklung
In Rücksprache mit dem Eigentümer der Flächen erklären wir uns zu signifikanten Aufforstungsmaßnahmen vor Ort bereit – mindestens im doppelten Umfang im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben.
Mithilfe der Pachteinnahmen plant Landeigentümer Otto-Ludwig zu Wittgenstein sämtliche Kalamitätsflächen im Windpark-Plangebiet wiederaufzuforsten. Auf ersten Versuchsflächen wird bereits ein Wiederaufforstungskonzept mit Douglasien, Ahorn und Erlen geprüft.
Dieses Ziel wird Statkraft im Rahmen seiner freiwilligen Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark unterstützen. Das Unternehmen kompensiert sowohl die dauerhaft als auch die temporär für die Bauphase genutzten Flächen.
Im gesamten Plangebiet für den Windpark finden sich massive Schäden und baumfreie Flächen. Auf diesen Flächen sollen die Windenergieanlagen entstehen.
Aktuelle Projektschritte
Im Oktober 2022 wurde das Projekt im Gemeinderat, dem Bürgermeister und den Ratsmitgliedern vorgestellt. Seit dem ersten Quartal 2023 laufen Windmessungen sowie arten- und naturschutzrechtliche Untersuchungen im Plangebiet.
Am 2. Februar 2024 gaben Statkraft, die Siegener Versorgungsbetriebe (SVB) und der Stadtwerke-Verbund Green Gecco Beteiligungsgesellschaft (SBG) bekannt, beim Windparkprojekt Erndtebrück zusammenzuarbeiten. Dazu haben die drei Unternehmen eine Absichtserklärung unterzeichnet.
Die Kooperation beinhaltet die Übernahme von bis zu zwei Anlagen durch die Kommunalversorger. Gemeinsam und in Absprache mit der Gemeinde soll weiterhin ein umfangreiches Gemeinde- und Bürgerbeteiligungsprogramm auf den Weg gebracht werden.
Statkraft plant voraussichtlich Sommer 2024 vor Ort den zweiten Informationsabend für Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen der Veranstaltung werden wir Ihnen den aktuellen Projektstand vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Insbesondere soll es auch um die Themen Bürger- und Gemeindebeteiligung gehen.
Termin und Ort werden rechtzeitig per Postwurf und hier auf dieser Website bekannt gegeben.
Gemeinde- & Bürgerbeteiligung
Mit Erndtebrück soll ein umfangreiches Beteiligungspaket auf den Weg gebracht werden (siehe oben), das auf die lokalen Bedürfnisse in der Gemeinde zugeschnitten ist. Dazu haben erste Gespräche stattgefunden und Ideen wurden ausgetauscht. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung.
Zur Finanzierung der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung wird die Gemeinde Erndtebrück finanziell über die Kommunalabgabe nach EEG §6 beteiligt. Mit 0,2 Cent für jede Kilowattstunde produziertem Strom werden Standortgemeinden im Umkreis von 2,5 km von den Anlagenstandorten beteiligt. Für Erndtebrück könnten sich die jährlichen Einnahmen auf voraussichtlich bis zu 270.000 EUR pro Jahr belaufen. Für Hilchenbach könnten 115.000 EUR pro Jahr, für Kirchundem 46.000 EUR pro Jahr in die Gemeindekassen fließen.
Wir werden Sie über die Details der Gemeinde- und Bürgerbeteiligung im Windpark Erndtebrück informieren, sobald die Gespräche mit der Gemeinde abgeschlossen wurden.
Geplante Projektschritte
Fragen aus dem Bürgerdialog 2023/06/05
Die Bepflanzung der Flächen in Intervallen wird eine durchgehende Bepflanzung gewährleisten. Auf Pilotflächen testet der Landbesitzer auch bereits erfolgreich einen resistenten Mix an Pflanzen. Einige Flächen werden mittels Mulchen vorbereitet, auch um die maschinelle Aufforstung der sehr großen Kalamitäten gewährleisten zu können. Als Alternative wird derzeit auch die Möglichkeit geprüft, Aufforstungen in nicht- gemulchten Flächen durchzuführen. Dies könnte insbesondere in steilen Bereichen, die ohnehin nicht einer maschinellen Aufforstung zugänglich sind, eine interessante Alternative darstellen. Die Aufforstung und auch die nachfolgende Pflege der Mischwälder erfordert einen hohen finanziellen Aufwand. Die Pachteinnahmen werden es dem Landeigentümer ermöglichen, das Aufforstungsprogramm wie geplant umzusetzen.
11 der 12 Anlagen sind mindestens 1000 Meter von Wohnsiedlungen entfernt. Eine Anlage – am Zinser Rücken – ist etwa 800m entfernt.[GR1] Für den Bau des Windparks müssen wir klare gesetzliche Schallgrenzwerte einhalten, die wir auch durch Schallgutachten belegen müssen. Wir werden Sie über die Ergebnisse dieser Gutachten detailliert informieren. Für möglichen Schattenwurf gelten ebenfalls Grenzwerte, deren Einhaltung wir belegen müssen. Auch hierzu werden wir transparent informieren.
Eine Windenergieanlage beansprucht im Betrieb etwa einen halben Hektar Fläche. Das Plangebiet für den Windpark Erndtebrück umfasst allesamt Flächen von Prinz Wittgenstein. Diese sind sehr gut gelegen, sodass alle nötigen Abstände eingehalten werden können. Auch unsere Windmessungen belegen, dass es sich um einen sehr guten Standort für die Windenergieerzeugung handelt. Nach eigenen Aussagen würde die hiesige Waldgenossenschaft gern von ihr verwaltete Flächen für die Windenergie bereitstellen. Diese liegen jedoch näher an der Wohnbebauung und an Naturschutzgebieten. Ähnliches gilt auch für potenzielle Gemeindeflächen. Dennoch setzen wir die Prüfung dieser Flächen auch vor dem Hintergrund sich ändernder politischer Vorgaben fort.
Pachtzahlungen richten sich nach den zu erwartenden Erträgen, die derzeit noch nicht fest kalkulierbar sind. Wie viele andere Verträge unterliegen auch Pachtverträge der Geheimhaltungspflicht.
Wir sind bereits heute Betreiber von über 30 Windparks in Deutschland. Und es sollen mehr werden, das ist unsere Geschäftsstrategie. Von Prozess wegen erfolgt bei der Entwicklung von Windparks die Entscheidung über den Betrieb erst in einer späteren Phase. Zum Windpark Erndtebrück können wir daher noch keine abschließende Aussage machen. Wichtig ist: Art und Umfang der Bürger- und Gemeindebeteiligung sind unabhängig von der Frage, wer den Windpark betreibt.
Eine mögliche Weiterverwertung liegt z. B. im Beton- oder Stahlbau. Hier wird das Material eingebunden, um für Elastizität zu sorgen. Auch beim Recycling der Verbundstoffe ist eine Lösung in Sicht. Beispielsweise hat der Anlagenbauer Vestas ein Verfahren entwickelt, das Material der Rotorblätter in seine Bestandteile zu zerlegen
Es gibt viele Möglichkeiten, elektrische Energie zu speichern und zu verteilen. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, das Netz auszubauen, sodass eine Stromverteilung gewährleistet werden kann. Bei einem Überschuss im Stromnetz können wir nicht ausschließen, dass die Anlagen für einen begrenzten Zeitraum still stehen. Dies berücksichtigt, gehen wir davon aus, dass bis zu 53.000 Haushalte versorgt werden. Auch SK baut sein Portfolio an Stromspeichern (Batterie, Wasserstoff) aus, um u.a. Strom-Überkapazitäten aufzufangen.
Wir befinden uns im Gespräch mit der Bundeswehr. Um die Anlagen wie geplant aufstellen zu können, benötigen wir spätestens im Genehmigungsverfahren die Stellungnahme der Bundeswehr. Bei der Verschattung von Radaren durch Windenergieanlagen handelt es sich um einen physikalischen Effekt, der im Einzelfall geprüft werden muss.
Keine der geplanten Anlagen steht in einem Natura2000-, in einem FFH- oder einem Vogelschutzgebiet. Daher ist der Standort auch besonders geeignet. Pauschale Abstände zu Schutzgebieten existieren nicht, es gibt aber ein Verbot der Beeinträchtigung.
Mit den gesetzlichen Änderungen aus dem letzten Jahr (BNatSchG Novelle) wurden insbesondere Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren angestrebt. Das Verfahren zur Identifizierung von gefährdeten Vögeln wurde vereinfacht, z. B. durch das Festlegen von fest definierten Abständen um die Anlagen, in denen Vögel genauer identifiziert werden müssen
Neue Anlagen müssen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet zu werden. Das bedeutet, sie senden Lichtsignale nur dann, wenn sich ein ausreichend großes Flugobjekt nähert.
Wir informieren gerne über heutige Repowering-Vorgaben für Anlagen, die älter als 20 Jahre sind und die aktuell gegen Neuanlagen getauscht werden. Wird ein Windpark erneuert, so muss dieser sowohl in punkto Schallausbreitung wie naturschutzfachlicher Aspekte Vorteile ausweisen, d.h. zum Beispiel konkret, er muss insgesamt leiser als der Vorgänger-Park sein. Der Gesetzgeber möchte also klar eine Verbesserung durch das Repowering erreichen. Wir können aber nicht sagen, wie die Vorgaben in 20 oder 30 Jahren aussehen werden.
Wir verstehen, dass die Frage für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Da jedoch die Regelungen der Gewerbesteuer für Windparks komplex sind, können wir sie erst zu einem späteren Zeitpunkt seriös beantworten. Wir werden dazu informieren, sobald uns dies möglich ist.
Sollte es nachweislich durch den Transport zu Beschädigungen von Straßen kommen, werden wir für die Reparatur aufkommen.
Zurzeit wissen wir noch nicht, an welchem Punkt der Netzanschluss möglich sein wird. Wir müssen hier auf die Antwort des Netzbetreibers warten. Sobald wir einen Netzanschlusspunkt erhalten, können wir genaueres planen.
Das Geld wird an die Gemeinde gezahlt. Es steht ihr frei, wie sie das Geld einsetzt. Sie können sich natürlich mit Ideen für bürgerrelevante Projekte bei den Gemeindevertretern einbringen.
Es gibt keine konkreten Planungen, aber grundsätzlich stehen wir der Idee offen gegenüber. Zu bedenken ist, dass das Investment für eine Anlage nach aktueller Schätzung bei rund 9.5 Mio. EUR liegen kann. Bei Bedarf informieren wir gerne über das Vorgehen zur Gründung einer Energiegenossenschaft.
Wir werden ein attraktives Angebot machen, das über dem marktüblichen Niveau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen wird. Die genauen Konditionen können wir daher heute noch nicht bekanntgeben.
Wir haben die Standorte nach ersten umfangreichen Prüfungen vorläufig festgelegt. Im Zuge weiterer Prüfungen im Plangebiet und nach Rückmeldung der beteiligten Behörden kann es noch Anpassungen geben. Auch der genaue Anlagentyp ist noch nicht abschließend bestimmt.
Die Bundesregierung hat im Wind-an-Land-Gesetz festgelegt, dass die Länder in gemeinsamer Aufteilung insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie ausweisen müssen. Dieser Prozess wird in den Ländern unterschiedlich gesteuert – z. B. über Regionalplanungen auf Bezirksebene. In Erndtebrück werden die für Windparks vorgeschlagenen Flächen individuell und auf Antrag geprüft. Wir sind zuversichtlich, dass wir – angesichts der guten Standortvoraussetzungen – das Planungsrecht für unseren Windpark erhalten.
Über Statkraft
Statkraft ist ein norwegisches Staatsunternehmen. Wir stehen seit über 125 Jahren für erneuerbare Energie. 1895 haben wir den ersten Wasserfall für die Erzeugung von Strom erschlossen. Vor über 20 Jahren kam das erste Windprojekt hinzu. Bereits seit 1999 ist das Unternehmen in Deutschland präsent. Unsere Spezialisten sind leidenschaftliche und erfahrene Projektentwickler, die im beständigen Dialog und mit persönlichem Einsatz Projekte gestalten.
Wir sind in der Region aktiv und betreiben in Affoldern, ca. 80 Kilometer entfernt von Erndtebrück, ein Laufwasserkraftwerk. Außerdem betreiben wir im Umkreis von 70 Kilometern zwei Windparks, Diemelsee und Flechtdorf-Helmscheidt.
Erfahren Sie mehr über Statkraft in unserer Broschüre (PDF):