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Windpark Erndtebrück
Statkraft plant für das Jahr 2027 den Bau und die Inbetriebnahme eines Windparks in der Gemeinde Erndtebrück, Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen. Auf dieser Website informieren wir Sie über alle Projektschritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme und über aktuelle Termine wie Bürgerinformationsabende.
Windpark Erndtebrück im Überblick
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213 GWh/JahrErwarteter Standort-Ertrag
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53.000Haushalte werden mit erneuerbarer Energie versorgt
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160.000Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Statkraft plant mit bis zu 12 Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlicher Fläche in den Teilgebieten Zinse, Zinser Rücken, und Alte Schlag. Weite Teile des Forstgebiets wurden vor allem in den vergangenen vier Jahren massiv durch Trockenheit und Borkenkäferbefall geschädigt. Der überwiegende Anteil der Flächen ist komplett baumfrei. Der gesamte Windpark soll auf diesen Kalamitätsflächen errichtet werden. Die Flächen wurden bereits vertraglich gesichert und die detaillierte Planung des Windparks ist angelaufen.
Abhängig von der Anzahl und Art der Windenergieanlagen ist mit einem Standortertrag zwischen ungefähr 140 und 213 GWh Windstrom im Jahr zu rechnen – genug, um rund 35.000 bis 53.000 Haushalte mit Ökostrom zu versorgen. Dadurch werden jährlich 105.000 bis 160.000 Tonnen CO₂ vermieden – das entspricht bis zu 640 Millionen gefahrenen PKW-Kilometern.
Im gesamten Plangebiet für den Windpark finden sich massive Schäden und baumfreie Flächen. Auf diesen Flächen sollen die Windenergieanlagen entstehen.
"Ich möchte auf meinen Flächen Grünstrom erzeugen und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Pachterträge werden es mir ermöglichen, die Kalamitätsflächen mit verschiedenen Baumarten wieder aufzuforsten. Das Ziel soll ein klimaresistenter, CO₂-speichernder Mischwald für die kommenden Generationen sein."
Umfangreiches Wiederaufforstungsprogramm geplant
Mithilfe der Pachteinnahmen plant Landeigentümer Otto-Ludwig zu Wittgenstein sämtliche Kalamitätsflächen im Windpark-Plangebiet wiederaufzuforsten. Auf ersten Versuchsflächen wird bereits ein Wiederaufforstungskonzept mit Douglasien, Ahorn und Erlen geprüft.
Dieses Ziel wird Statkraft im Rahmen seiner freiwilligen Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark unterstützen. Das Unternehmen kompensiert sowohl die dauerhaft als auch die temporär für die Bauphase genutzten Flächen. Für jede Windanlage wird Statkraft mindestens 1 ha zur Anlage des klimaresistenten Mischwalds in Erndtebrück beitragen. Bei der Entscheidung über Naturraumentwicklungsmaßnahmen ist Statkraft auch offen für weiter Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger.
Geplante Anlagenstandorte

Aktuelle Projektschritte
Im Oktober 2022 wurde das Projekt im Gemeinderat dem Bürgermeister und den Ratsmitgliedern vorgestellt. Mitte März 2022 wurden die Geräte für die LIDAR-Windmessung vor Ort aufgebaut.
Am 5. Juni 2023 fand ein erster Informationsabend für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. Der Projektverantwortliche Thorsten Müller stellte das Projekt vor und beantwortete Ihre Fragen rund um das Windpark-Projekt, darunter auch die geplanten (finanziellen) Beteiligungsmöglichkeiten. Forstbesitzer Prinz Otto-Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg erläuterte, wie die Aufforstung der Kalamitätsflächen im Windparkgebiet erfolgen sollen. Innerhalb von sechs Jahren sollten bereits 180 Hektar mit ökologisch-hochwertigem Mischwald bepflanzt werden.

Gemeinde- & Bürgerbeteiligung
Bei seinen Windprojekten schöpft Statkraft grundsätzlich die Möglichkeiten aus, die sich aus dem EEG ergeben und bietet an, die Anrainergemeinden mit je 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeistem Strom an den Erträgen zu beteiligen. Darüber hinaus ist geplant, dass BürgerInnen den Windpark mit Nachrangdarlehen mitfinanzieren und dafür feste Zinserträge erhalten können. Ebenfalls soll die Möglichkeit bestehen, eine oder mehrere Anlagen von Statkraft zu erwerben und im Rahmen einer Bürgerenergiegenossenschaft selbst zu betreiben.

Statkrafts freiwillige Kommunalabgabe
Damit Gemeinden in der Nähe von unseren Wind- und Solarparks finanziell profitieren können, verpflichtet Statkraft sich zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Die Zahlung in Höhe von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom gilt für unsere Bestandsparks in der EEG-Laufzeit (ab Vertragsschluss) und grundsätzlich für unsere künftigen Wind- und Solarparks in Deutschland.
Geplante Projektschritte
Fragen aus dem Bürgerdialog 2023/06/05
Die Bepflanzung der Flächen in Intervallen wird eine durchgehende Bepflanzung gewährleisten. Auf Pilotflächen testet der Landbesitzer auch bereits erfolgreich einen resistenten Mix an Pflanzen. Einige Flächen werden mittels Mulchen vorbereitet, auch um die maschinelle Aufforstung der sehr großen Kalamitäten gewährleisten zu können. Als Alternative wird derzeit auch die Möglichkeit geprüft, Aufforstungen in nicht- gemulchten Flächen durchzuführen. Dies könnte insbesondere in steilen Bereichen, die ohnehin nicht einer maschinellen Aufforstung zugänglich sind, eine interessante Alternative darstellen. Die Aufforstung und auch die nachfolgende Pflege der Mischwälder erfordert einen hohen finanziellen Aufwand. Die Pachteinnahmen werden es dem Landeigentümer ermöglichen, das Aufforstungsprogramm wie geplant umzusetzen.
11 der 12 Anlagen sind mindestens 1000 Meter von Wohnsiedlungen entfernt. Eine Anlage – am Zinser Rücken – ist etwa 800m entfernt.[GR1] Für den Bau des Windparks müssen wir klare gesetzliche Schallgrenzwerte einhalten, die wir auch durch Schallgutachten belegen müssen. Wir werden Sie über die Ergebnisse dieser Gutachten detailliert informieren. Für möglichen Schattenwurf gelten ebenfalls Grenzwerte, deren Einhaltung wir belegen müssen. Auch hierzu werden wir transparent informieren.
Eine Windenergieanlage beansprucht im Betrieb etwa einen halben Hektar Fläche. Das Plangebiet für den Windpark Erndtebrück umfasst allesamt Flächen von Prinz Wittgenstein. Diese sind sehr gut gelegen, sodass alle nötigen Abstände eingehalten werden können. Auch unsere Windmessungen belegen, dass es sich um einen sehr guten Standort für die Windenergieerzeugung handelt. Nach eigenen Aussagen würde die hiesige Waldgenossenschaft gern von ihr verwaltete Flächen für die Windenergie bereitstellen. Diese liegen jedoch näher an der Wohnbebauung und an Naturschutzgebieten. Ähnliches gilt auch für potenzielle Gemeindeflächen. Dennoch setzen wir die Prüfung dieser Flächen auch vor dem Hintergrund sich ändernder politischer Vorgaben fort.
Pachtzahlungen richten sich nach den zu erwartenden Erträgen, die derzeit noch nicht fest kalkulierbar sind. Wie viele andere Verträge unterliegen auch Pachtverträge der Geheimhaltungspflicht.
Wir sind bereits heute Betreiber von über 30 Windparks in Deutschland. Und es sollen mehr werden, das ist unsere Geschäftsstrategie. Von Prozess wegen erfolgt bei der Entwicklung von Windparks die Entscheidung über den Betrieb erst in einer späteren Phase. Zum Windpark Erndtebrück können wir daher noch keine abschließende Aussage machen. Wichtig ist: Art und Umfang der Bürger- und Gemeindebeteiligung sind unabhängig von der Frage, wer den Windpark betreibt.
Eine mögliche Weiterverwertung liegt z. B. im Beton- oder Stahlbau. Hier wird das Material eingebunden, um für Elastizität zu sorgen. Auch beim Recycling der Verbundstoffe ist eine Lösung in Sicht. Beispielsweise hat der Anlagenbauer Vestas ein Verfahren entwickelt, das Material der Rotorblätter in seine Bestandteile zu zerlegen
Es gibt viele Möglichkeiten, elektrische Energie zu speichern und zu verteilen. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, das Netz auszubauen, sodass eine Stromverteilung gewährleistet werden kann. Bei einem Überschuss im Stromnetz können wir nicht ausschließen, dass die Anlagen für einen begrenzten Zeitraum still stehen. Dies berücksichtigt, gehen wir davon aus, dass bis zu 53.000 Haushalte versorgt werden. Auch SK baut sein Portfolio an Stromspeichern (Batterie, Wasserstoff) aus, um u.a. Strom-Überkapazitäten aufzufangen.
Wir befinden uns im Gespräch mit der Bundeswehr. Um die Anlagen wie geplant aufstellen zu können, benötigen wir spätestens im Genehmigungsverfahren die Stellungnahme der Bundeswehr. Bei der Verschattung von Radaren durch Windenergieanlagen handelt es sich um einen physikalischen Effekt, der im Einzelfall geprüft werden muss.
Keine der geplanten Anlagen steht in einem Natura2000-, in einem FFH- oder einem Vogelschutzgebiet. Daher ist der Standort auch besonders geeignet. Pauschale Abstände zu Schutzgebieten existieren nicht, es gibt aber ein Verbot der Beeinträchtigung.
Mit den gesetzlichen Änderungen aus dem letzten Jahr (BNatSchG Novelle) wurden insbesondere Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren angestrebt. Das Verfahren zur Identifizierung von gefährdeten Vögeln wurde vereinfacht, z. B. durch das Festlegen von fest definierten Abständen um die Anlagen, in denen Vögel genauer identifiziert werden müssen
Neue Anlagen müssen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet zu werden. Das bedeutet, sie senden Lichtsignale nur dann, wenn sich ein ausreichend großes Flugobjekt nähert.
Wir informieren gerne über heutige Repowering-Vorgaben für Anlagen, die älter als 20 Jahre sind und die aktuell gegen Neuanlagen getauscht werden. Wird ein Windpark erneuert, so muss dieser sowohl in punkto Schallausbreitung wie naturschutzfachlicher Aspekte Vorteile ausweisen, d.h. zum Beispiel konkret, er muss insgesamt leiser als der Vorgänger-Park sein. Der Gesetzgeber möchte also klar eine Verbesserung durch das Repowering erreichen. Wir können aber nicht sagen, wie die Vorgaben in 20 oder 30 Jahren aussehen werden.
Wir verstehen, dass die Frage für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Da jedoch die Regelungen der Gewerbesteuer für Windparks komplex sind, können wir sie erst zu einem späteren Zeitpunkt seriös beantworten. Wir werden dazu informieren, sobald uns dies möglich ist.
Sollte es nachweislich durch den Transport zu Beschädigungen von Straßen kommen, werden wir für die Reparatur aufkommen.
Zurzeit wissen wir noch nicht, an welchem Punkt der Netzanschluss möglich sein wird. Wir müssen hier auf die Antwort des Netzbetreibers warten. Sobald wir einen Netzanschlusspunkt erhalten, können wir genaueres planen.
Das Geld wird an die Gemeinde gezahlt. Es steht ihr frei, wie sie das Geld einsetzt. Sie können sich natürlich mit Ideen für bürgerrelevante Projekte bei den Gemeindevertretern einbringen.
Es gibt keine konkreten Planungen, aber grundsätzlich stehen wir der Idee offen gegenüber. Zu bedenken ist, dass das Investment für eine Anlage nach aktueller Schätzung bei rund 9.5 Mio. EUR liegen kann. Bei Bedarf informieren wir gerne über das Vorgehen zur Gründung einer Energiegenossenschaft.
Wir werden ein attraktives Angebot machen, das über dem marktüblichen Niveau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen wird. Die genauen Konditionen können wir daher heute noch nicht bekanntgeben.
Wir haben die Standorte nach ersten umfangreichen Prüfungen vorläufig festgelegt. Im Zuge weiterer Prüfungen im Plangebiet und nach Rückmeldung der beteiligten Behörden kann es noch Anpassungen geben. Auch der genaue Anlagentyp ist noch nicht abschließend bestimmt.
Die Bundesregierung hat im Wind-an-Land-Gesetz festgelegt, dass die Länder in gemeinsamer Aufteilung insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie ausweisen müssen. Dieser Prozess wird in den Ländern unterschiedlich gesteuert – z. B. über Regionalplanungen auf Bezirksebene. In Erndtebrück werden die für Windparks vorgeschlagenen Flächen individuell und auf Antrag geprüft. Wir sind zuversichtlich, dass wir – angesichts der guten Standortvoraussetzungen – das Planungsrecht für unseren Windpark erhalten.
Über Statkraft
Statkraft ist ein norwegisches Staatsunternehmen. Wir stehen seit über 125 Jahren für erneuerbare Energie. 1895 haben wir den ersten Wasserfall für die Erzeugung von Strom erschlossen. Vor über 20 Jahren kam das erste Windprojekt hinzu. Bereits seit 1999 ist das Unternehmen in Deutschland präsent. Unsere Spezialisten sind leidenschaftliche und erfahrene Projektentwickler, die im beständigen Dialog und mit persönlichem Einsatz Projekte gestalten.
Wir sind in der Region aktiv und betreiben in Affoldern, ca. 80 Kilometer entfernt von Erndtebrück, ein Laufwasserkraftwerk. Außerdem betreiben wir im Umkreis von 70 Kilometern zwei Windparks, Diemelsee und Flechtdorf-Helmscheidt.
Erfahren Sie mehr über Statkraft in unserer Broschüre (PDF):
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

