Statkraft zur Konsultation Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung
Mit Inkrafttreten des neuen Standardbilanzkreisvertrages werden auch die Prozesse der Fahrplananmeldung angepasst. Aus Sicht von Statkraft passen einige Formulierungen nicht mit dem neuen Bilanzkreisvertrag sowie den Festlegungen der BNetzA und deren Positionspapier vom Mai 2020 zusammen. Notwendig ist mehr Klarheit, wie insbesondere bei der Bewirtschaftung eines stark fluktuierenden Portfolios mit naturgemäß auftretenden Bilanzkreisabweichungen fahrplantechnisch verfahren werden soll. Statkraft regt zudem die Einführung zweier zusätzlicher Zeitreihen an, auf welche ein Bilanzkreisverantwortlicher seine prognostizierte Bilanzkreisposition und damit die von den ÜNB benötigte aktuelle Unausgeglichenheit melden kann.
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Claudia Gellert
Head of Political Affairs Germany