
Statkraft zum Verordnungsentwurf zur Umsetzung des EEG2021
Die Nutzung von im Ausland produzierten Erneuerbaren Energien darf gegenüber den inländischen Regelungen nicht benachteiligt werden. Deshalb ist die im Verordnungsentwurf geplante Obergrenze von 15% für Strombezug aus Nachbarländern nicht sachgerecht und muss auf 100% erhöht werden. Zudem ist dringend Bestandsschutz für Projekte notwendig, die bis Ende 2023 eine Investitionsentscheidung getroffen haben. Ab diesem Zeitpunkt aufgestellte neue Anforderungen an den Anlagenbetrieb dürfen nicht zu Lasten dieser Projekte gehen.
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Claudia Gellert
Head of Political Affairs Germany