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BNetzA Konsultation zum Thema Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit
Der vorgeschlagene Erbringungszeitraum ist angesichts der massiven Änderungen im Energiemarkt deutlich zu lang und sollte deshalb verkürzt werden. Die maximal mögliche Anzahl an Schwarzstart- und Betriebsversuchen pro Jahr sollte geregelt werden, da dies Einfluss auf die Höhe des Gebotes hat. Es muss zudem sichergestellt werden, dass alle Anbieter von Schwarzstartfähigkeit rechtzeitig wissen, wie sich Beschaffungsregionen zusammensetzen.
Kontakt
Claudia Gellert
Head of Political Affairs Germany