Statkraft zu den Eckpunkten für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz
Statkraft sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf für ein künftiges Kraftwerkssicherheitsgesetz. In Ausschreibungen von Stromerzeugungsanlagen zur Versorgungssicherheit sollten nicht nur Neuanlagen, sondern auch Upgrades für bestehende moderne Gaskraftwerke zugelassen werden. Die hohen Anforderungen an die zu erbringende Sicherheitsleistung iHv 200 EUR/kW schränkt die Zahl der Bieter massiv ein und muss deshalb verringert werden. Der bei einer Umrüstung geforderte Wirkungsgradzuwachs in Höhe von 20%-Punkten ist praxisfern. Wir schlagen vor, entweder auf eine 20%ige Wirkungsgradsteigerung oder auf eine Steigerung um 10%-Punkte abzustellen.