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Statkraft zum Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Positiv bewertet Statkraft, dass gegenüber den Planungen einige Änderungsvorschläge übernommen wurden. Nach wie vor sind allerdings für Ausschreibungen von „Stromerzeugungsanlagen zur Versorgungssicherheit“ nur Neuanlagen zugelassen. Das ist zu kurz gesprungen. Auch Upgrades für bestehende moderne Gaskraftwerke sollten an einer Ausschreibung teilnehmen können. Zudem sollte es Kraftwerksbetreibern und Anbietern von Langzeitstromspeichern freigestellt sein, die technischen Anforderungen in der Weise umzusetzen, die ihnen am ehesten geeignet scheint, ohne hier zu detaillierte betriebs- und technikeinschränkende Vorgaben zu machen.
Ihre Ansprechpartnerin
Claudia Gellert
Head of Political Affairs Germany