Statkraft zum Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes MV
Begrüßenswert ist die größere Flexibilität, die der Entwurf gegenüber dem bestehenden Gesetz bietet. Damit kann zielgerichteter auf die Bedürfnisse von Gemeinden, Anwohnerinnen und Anwohnern eingegangen werden. Problematisch an dem Entwurf sind vor allem zwei Aspekte: Zum einen stellt die angedachte Beteiligungshöhe von bis zu 0,8 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, die letztendlich Projekte gefährden kann. Zum anderen sind die Verfahrensregeln zum Nachteil der Vorhabenträger ausgestaltet und verhindern so einen fairen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten.