Stellungnahme zu Speicher-Netzentgelten im Rahmen des AgNes-Verfahrens
Die BNetzA plant künftig Netzentgelte für Stromspeicher zu erheben und auch bestehende Befreiungen (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu beenden. Statkraft hält die aktuelle Netzentgeltbefreiung für Pump- und Batteriespeicher allerdings weiterhin für notwendig, um den Speicher-Hochlauf abzusichern.