Statkraft äußert sich zu Leitfaden zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen
In seiner Stellungnahme begrüßt Statkraft die Klarstellungen des Umweltbundesamts zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen. Kritisch sieht Statkraft jedoch die geplanten Neuregelungen zum Grünstrombilanzkreis, insbesondere die geforderte Prognosegüte von 20 Prozent. Bei Wind- und Solarparks wäre das praxisfern, schwer prüfbar und mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Statkraft fordert daher, die bisherige Prüfpraxis beizubehalten und weiterhin alle nicht vom Direktvermarkter zu vertretenden Abweichungen anzuerkennen.