
Windpark Fürstenau Kranenpohl
Statkraft plant für das Jahr 2030 die Realisierung des Windparks Fürstenau Kranenpohl in Fürstenau und Bippen (Samtgemeinde Fürstenau in Niedersachsen). Auf dieser Website informieren wir Sie über alle Projektschritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme und über aktuelle Termine wie Bürgerinformationsabende.
Die wichtigsten Zahlen
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20 GWherwarteter Standort-Ertrag jährlich pro Windenergieanlage
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über 55.000 Haushaltewerden mit Grünstrom versorgt
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über 145.000 TonnenCO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Die Samtgemeinde plant auf dem Gebiet des Fürsten Forests und angrenzenden Bereichen eine Anpassung des Flächennutzungsplans auf einer Fläche von 87 ha. Im Rahmen einer isolierten Positivplanung – das heißt, wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Flächen, die im angepassten Flächennutzungsplan für Windenergie vorgesehen sind – streben wir für das Jahr 2030 die Inbetriebnahme eines Windparks mit bis zu 11 Windenergieanlagen an. Mit einer geplanten Leistung von 7,2 MW pro Anlage soll dort erneuerbare Energie für bis zu 55.000 Haushalte erzeugt werden. So können jährlich fast 145.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

Wir legen großen Wert darauf, den Windpark im Einklang mit der Umwelt und im engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu realisieren.
Um den BürgerInnen den aktuellen Projektstand vorzustellen, lädt Statkraft zu einem Bürgerdialog ein. Interessierte können sich an themenspezifischen Ständen informieren und sich im direkten Gespräch mit den Projektverantwortlichen austauschen.
Erster Informationsabend
Die Bürgerinformationsveranstaltung zum Windpark Fürstenau Kranenpohl findet
am 8. Januar 2026, von 17:00 bis 20 Uhr statt
in der IGS Fürstenau, Schorfteichstraße 21, 49584 Fürstenau statt.

Aktuelle Projektschritte
Das Projekt befindet sich noch in einer frühen Planungsphase. In dieser Zeit können sich erfahrungsgemäß viele Details ändern. Wir stehen deshalb im engen Austausch mit der Samtgemeinde und den beteiligten Gemeinden, um die Lebensqualität zu wahren und kommunale Anliegen aktiv in die Windparkplanung einzubeziehen.
Projektschritte im Detail

Finanzielle Beteiligung für Gemeinden und Bürger
Damit Anwohnende in der Nähe unserer Wind- und Solarparks finanziell profitieren, verpflichtet das NWindPVBetG Betreiber von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Zahlung einer sogenannten Akzeptanzabgabe. Diese beträgt 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom und wird an die betroffenen Gemeinden oder Landkreise gezahlt. Zusätzlich müssen Betreiber ein Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung im Gegenwert von 0,1 Cent/kWh unterbreiten. Die Form dieser weiteren Beteiligung ist flexibel wählbar und nimmt auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort Rücksicht. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz vor Ort zu stärken und die Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien in der Region zu halten.
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

Desirée Salminkeit
Project Manager Wind & Solar Germany

Roman Goodarzi
Pressesprecher