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50Hertz und Statkraft erproben Praxistest Redispatch

10 Feb., 2020

Zum 1. Oktober 2021 sollen in Deutschland auch Erneuerbare-Energie-Anlagen für den sogenannten Redispatch eingesetzt werden, um Engpässe im Stromnetz zu beheben. Dabei wird Erzeugung diesseits des Netzengpasses reduziert und jenseits des Engpasses angehoben. Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und das Energieunternehmen Statkraft haben jetzt einen Praxistest für dieses neue Verfahren vereinbart.

Kern des Praxistests ist es, den notwendigen Aufwand für Redispatch-Maßnahmen mit Erneuerbaren planen zu können. In dem Praxistest greift 50Hertz auf Windparks zu, die von Statkraft in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vermarktet werden, welche direkt an dessen Übertragungsnetz oder an ein regionales Verteilnetz angeschlossen sind. Beide Unternehmen wollen Abrufvarianten für die Windparks erproben, um die gesetzlichen Vorgaben bei dieser neuen Form des Redispatches effizient und sicher umsetzen zu können.

„Mit den neuen gesetzlichen Regelungen haben Netzbetreiber unterschiedliche Optionen für den Abruf von Redispatch bei Anlagen im Verteilnetz“, erläutert Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb bei 50Hertz, die Beweggründe für den Praxistest. „Ein Abruf über den Verteilnetzbetreiber ist ebenso möglich wie ein Direktabruf durch 50Hertz. Unser Ziel ist es, den effizientesten Weg zu identifizieren. Von dem Praxistest erhoffen wir uns hierfür wichtige Erkenntnisse.“

„Wir freuen uns, 50Hertz dabei zu unterstützen, die neuen Redispatch-Vorgaben zu testen. Mit diesem Praxistest können wir auch unsererseits bewerten, wie sich zukünftige Redispatch-Maßnahmen auswirken werden“, sagt Dr. Pieter Schipper, Geschäftsführer von Statkraft in Deutschland. „Als Direktvermarkter haben wir die Infrastruktur zur Fernsteuerung und Regelung erneuerbarer Anlagen eingeführt. Diese jetzt auch netzdienlich einsetzen zu können, werten wir als großen Schritt hin zur weiteren Integration erneuerbarer Energie in den Strommarkt sowie den Systembetrieb. Nur wenn Erneuerbare-Energie-Anlagen die gleichen Aufgaben und Pflichten wie konventionelle Anlagen übernehmen, kann eine kosteneffiziente wie sichere Energiewende gelingen.“

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes können mit Wirkung zum
1. Oktober 2021 Erneuerbare-Energie-Anlagen für Redispatch-Maßnahmen zur Behebung von Netzengpässen eingesetzt werden. Bisher sind solche Maßnahmen auf konventionelle Erzeugungsanlagen beschränkt. Mit den Neuregelungen wird die Rolle der Erneuerbaren zur Sicherstellung der Systemsicherheit gestärkt. Sie werden bei Netzengpässen aber weiterhin erst nach Erreichen der Grenzen von konventionellen Anlagen eingesenkt. Für Redispatch-Maßnahmen mit Erneuerbaren gilt es, die bilanzielle Abwicklung sicherzustellen und einen Modus für die finanzielle Abrechnung der Eingriffe zu entwickeln.