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Statkraft zur Konsultation zur Änderung der 13. BImSchV
Die geplanten neuen Grenzwerte der Großfeuerungsanlagenverordnung liegen selbst für moderne Gaskraftwerke an der Grenze des technisch Möglichen und können nur unter konstanten Betriebsbedingungen eingehalten werden. Damit wird den Anlagen jedoch die notwendige Flexibilität für einen bedarfsgerechten Betrieb genommen, der mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Zukunft noch wichtiger wird. Die neuen Regelungen forcieren zudem eine Verschiebung innerhalb der relevanten Schadstoffe im Rauchgas.
Kontakt
Claudia Gellert
Leiterin Politik Deutschland