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Statkraft zur Kommunalen Wärmeplanung
Der Entwurf des Gesetzes enthält für bestehende Biomasseanlagen, die künftig an ein neues Wärmenetz angeschlossen werden sollen, eine massive Diskriminierung gegenüber Anlagen, die bereits an ein Wärmenetz angeschlossen sind. Die Regelung führt für bestehende Biomasseanlagen zu einem faktischen Verbot der Wärmeauskopplung in ein neu zu errichtendes Wärmenetz. Gleiches gilt für neu zu errichtende Biomasseanlagen, die eine Wärmeauskopplung in ein neues Netz vorsehen. Das muss dringend geändert werden.
Claudia Gellert
Head of Political Affairs Germany