Windpark Malborn
Statkraft plant die Errichtung des Windparks Malborn im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über den aktuellen Planungsstand, die nächsten Schritte und anstehende Termine wie Bürgerinformationsabende.
Die wichtigsten Zahlen
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7geplante Windenergieanlagen
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139 GWherwarteter Standort-Ertrag pro Jahr
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knapp 40.000Haushalte werden mit Strom versorgt
Das Projekt in Kürze
Am Steinkopf bei Malborn plant Statkraft den Bau von sieben Windenergieanlagen. Nach aktuellem Planungsstand könnten die Anlagen jährlich rund 139.000 Megawattstunden erneuerbaren Strom erzeugen. Das entspricht rechnerisch dem Jahresverbrauch von knapp 40.000 Haushalten.
Die geplanten Anlagenstandorte liegen überwiegend auf Waldflächen, die durch Trockenheit und Borkenkäferbefall bereits stark geschädigt sind. Bei der Planung achten wir darauf, Eingriffe in bestehende Waldflächen so gering wie möglich zu halten. Dort, wo es sich nicht vermeiden lässt, werden solche Eingriffe durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Informationsabend zum Windpark Malborn
Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Malborn, Thiergarten und der Umgebung zu einer ersten Informationsveranstaltung ein. Bei einem Infomarkt erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Planung, lernen die Projektverantwortlichen kennen und können Ihre Fragen direkt mit unseren Fachleuten besprechen. Themen sind unter anderem Natur-, Arten- und Gewässerschutz, technische Fragen, das Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten für die umliegenden Gemeinden.
Termin: 29. Oktober 2026, ab 19:30 Uhr
Ort: Bürgerhaus Thiergarten, Schulstraße 5, 54426 Malborn.

Eine Visualisierung des geplanten Windparks mit sieben Anlagen.
Aktuelle Planungsschritte
Im Laufe der Planung wurde die Zahl der vorgesehenen Windenergieanlagen von ursprünglich bis zu zehn auf sieben reduziert. Grundlage dafür waren erste Untersuchungsergebnisse und Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden. Dabei wurden insbesondere Anforderungen des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes berücksichtigt. Mit der angepassten Planung sollen sensible Bereiche möglichst geschont werden.
Seit 2024 untersuchen unabhängige Fachgutachterinnen und Fachgutachter das Projektgebiet. Geprüft werden unter anderem Natur-, Arten und Gewässerschutz. Zusätzlich stimmen wir uns mit den zuständigen Behörden, der Forstverwaltung und den beteiligten Gemeinden ab. Die Ergebnisse fließen in die weitere Planung und in die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren ein.
Im nächsten Schritt reichen wir den Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein. Im Genehmigungsverfahren prüft die zuständige Behörde, ob das Vorhaben alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem der Schutz von Menschen vor unzulässigen Belastungen durch Schall und Schattenwurf sowie der Natur-, Arten-, Wald- und Gewässerschutz.

Kommunal- und Bürgerbeteiligung
Da der Windpark auf kommunalen Flächen geplant wird, kann die Ortsgemeinde Malborn Pachteinnahmen erhalten.
Darüber hinaus wird Statkraft, die freiwillige Kommunalabgabe nach § 6 EEG 2023 anbieten. Dabei können berechtigte Gemeinden im Umfeld des Windparks bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde erhalten. Über die Verwendung dieser Einnahmen entscheiden die Gemeinden selbst.
Ansprechpartner:

Patrick Hartung
Project Manager Wind & Solar

Roman Goodarzi
Pressesprecher