
Windpark Herbstein
Statkraft plant die Realisierung eines Windparks in Herbstein (Vogelsbergkreis in Hessen). Auf dieser Website informieren wir Sie über den Stand der Bauleitplanung.
Was passiert im Bauleitplanverfahren?
Bevor ein Windpark entstehen kann, prüft die Gemeinde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens, ob und wie das Gebiet genutzt werden darf. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt ein transparentes Verfahren, in dem Umwelt, Lärm, Infrastruktur und andere Aspekte sorgfältig abgewogen werden. Bürgerinnen und Bürger können sich frühzeitig einbringen und später zum Planentwurf Stellung nehmen. Alle Hinweise fließen in die weitere Planung ein.
Gemeinsam mit den Kommunen setzen wir Wind- und Solarprojekte um und schaffen so Mehrwerte vor Ort. Als Staatsunternehmen teilen wir die gleichen Compliance-, Ethik- und Sicherheitsstandards.
Gleiches gilt für den nachhaltigen Umgang mit Flächen sowie der Beteiligung von Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger. Bei all unseren Projekten sorgen wir für eine optimale Nutzung der Fläche. Die finanzielle und planerische Beteiligung von Kommunen und deren Bewohnern ist uns wichtig.

Statkrafts freiwillige Kommunalabgabe
Damit Gemeinden in der Nähe von unseren Wind- und Solarparks finanziell profitieren können, verpflichtet sich Statkraft zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Die Zahlung in Höhe von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom gilt für unsere Bestandsparks in der EEG-Laufzeit (ab Vertragsschluss) und grundsätzlich für unsere künftigen Wind- und Solarparks in Deutschland.
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

Thomas Howe
Business Developer Wind & Solar

Roman Goodarzi
Pressesprecher
FAQ
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Als Projektierer prüfen wir zunächst systematisch, wie gut die Flächen, für die ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind. Dabei spielen unter anderem Windhöffigkeit, Umwelt‑ und Artenschutz sowie die Abstände zur Wohnbebauung eine Rolle. Auf dieser Grundlage kann sich zeigen, wie viele Anlagen sinnvoll möglich sind. Die abschließende Entscheidung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung
In Hessen werden Flächen für Windenergie sowohl über die Regionalplanung als auch durch die Kommunen ausgewählt. Darüber hinaus können Projektierer Gemeinden Flächen vorschlagen, die sich grundsätzlich für Windenergie eignen.
Eine geeignete Fläche ist ausreichend windhöffig und ermöglicht eine Planung im Einklang mit den hohen Anforderungen des Natur‑, Arten‑ und Umweltschutzes. Ebenso wichtig sind ausreichende Abstände zur Wohnbebauung sowie die Möglichkeit, Anlagenstandorte und Zuwegungen präzise an Gelände und Bestand anzupassen. Nicht jede Fläche ist geeignet – Ziel ist es, iel ist es, Eingriffe auf geeignete Bereiche zu konzentrieren und so möglichst gering zu halten.
Für leistungsstarke Windparks braucht es geeignete Standorte. Diese sind in Deutschland nicht allein im Offenland zu finden. Windanlagen im Wald können dort sinnvoll umgesetzt werden, wo die Standortbedingungen passen. Besonders in erhöhten Lagen ist die Windhöffigkeit oft deutlich größer als im Offenland.
Auf klimageschädigten oder bereits baumfreien Flächen ergeben sich Chancen, leistungsstarke Windparks zu errichten. Die daraus erzielten Erträge schaffen finanzielle Mittel, mit denen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gezielte Aufforstungs‑ und Waldumbauprojekte mit klimaresistenten Arten umgesetzt werden können. Umwelt‑ und Naturschutz werden dabei von Beginn an in die Planung einbezogen.
Wir führen im Plangebiet und im näheren Umfeld umfassende Untersuchungen durch. Dazu gehören insbesondere Erfassungen der Tierwelt, vor allem von windkraftsensiblen Vogelarten sowie Fledermäusen. Auch weitere streng geschützte Arten werden berücksichtigt.
Darüber hinaus kartieren wir Pflanzen, Biotope und Gewässer. Diese Untersuchungen bilden eine zentrale Grundlage für die weitere Planung und sind Voraussetzung für die umweltfachliche Bewertung des Projekts.
Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen direkt in die Planung ein. Auf dieser Basis werden Anlagenstandorte, Zuwegungen und weitere Maßnahmen so angepasst, dass Eingriffe möglichst vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden.
Ziel ist es, den Windpark im Einklang mit den hohen Anforderungen des Natur-, Arten- und Umweltschutzes zu planen. Die Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden begleitet diesen Prozess von Beginn an.
Eine Windenergieanlage beansprucht punktuell Fläche. Das Fundament einer modernen Anlage hat einen Radius von etwa 20 bis 30 Metern. ie dauerhaft versiegelte Fläche ist vergleichsweise gering.Die Auswirkungen auf Boden und Bodenqualität untersuchen wir im Rahmen eines Bodengutachtens und eines hydrogeologischen Gutachtens.
Die Standorte von Windenergieanlagen werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Wasserschutzbehörden geprüft. Für Wasserschutzgebiete gelten besondere rechtliche Vorgaben und technische Anforderungen. In sensiblen Bereichen darf nicht oder nur nach sehr intensiver Prüfung gebaut werden.
Wo keine Wasserschutzzonen betroffen sind oder die erforderlichen Abstände eingehalten werden, sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Grund‑ oder Trinkwasserhaushalt zu erwarten. Zusätzlich werden mögliche Auswirkungen im Rahmen hydrogeologischer Gutachten untersucht, um die Trinkwasserqualität dauerhaft zu schützen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herbstein werden im Rahmen der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans in die Planungen einbezogen. Das Verfahren sieht gesetzlich geregelte Beteiligungsschritte vor, in denen die Öffentlichkeit informiert wird und Stellungnahmen zum Planentwurf abgeben kann.
Alle eingehenden Hinweise werden geprüft und fließen in die weitere Planung ein. Die abschließende Entscheidung darüber, ob und in welcher Form eine Windvorrangzone ausgewiesen wird, trifft die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung.
Ergänzend dazu bietet Statkraft freiwillige Dialogformate vor Ort an, um frühzeitig über den Planungsstand zu informieren und Fragen sowie Anregungen aufzunehmen.
Nein, derzeit bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen Statkraft und der Stadt Herbstein.
Unabhängig davon ist bereits heute gesetzlich geregelt, dass Kommunen in der Nähe von Windenergieanlagen finanziell beteiligt werden können. Für Windparks sieht § 6 EEG eine Zahlung von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die betroffene Kommune vor, sobald ein Windpark in Betrieb ist.
Statkraft untersucht zunächst die Flächen auf ihre Eignung für Windenergie. Dazu gehören Windmessungen über einen Zeitraum von etwa einem Jahr sowie Natur‑ und Artenschutzuntersuchungen. Diese bilden die Grundlage für den Umweltbericht.
Der Umweltbericht ist eine Voraussetzung für die weitere Bauleitplanung, insbesondere für die Ausweisung einer Windvorrangzone im Flächennutzungsplan. Über diese entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des gesetzlich geregelten Verfahrens.
Erst wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, können Genehmigungen für einzelne Windenergieanlagen beantragt werden. Ein möglicher Baubeginn wäre daher frühestens nach Abschluss dieses Verfahrens denkbar.