
Projektentwicklung mit Gemeinden: So profitieren Kommunen von der Energiewende
Gemeinden entscheiden maßgeblich, wie sich die Energiewende vor Ort entwickelt. Durch Beteiligungen an Erneuerbaren-Anlagen können sie zusätzliche Gestaltungsspielräume für die Wertschöpfung in der Region gewinnen.
Wir arbeiten in ganz Deutschland mit Kommunen zusammen, und kennen die Anforderungen für Erneuerbaren-Projekten. Als norwegisches Staatsunternehmen haben wir die richtigen Voraussetzungen, um mit Kommunen, Behörden und Regierungen zusammenzuarbeiten. Schließlich teilen wir gemeinsame Compliance-, Ethik- und Sicherheitsstandards.
Gleiches gilt für den nachhaltigen Umgang mit Flächen sowie der Beteiligung von Gemeinden und ihren Bürger*innen. Bei all unseren Projekten sorgen wir für eine optimale Nutzung der Fläche. Dabei spielt die finanzielle und planerische Beteiligung von Kommunen und ihren Bewohnern eine wichtige Rolle. Welche Vorteile das bringt lesen sie hier.
Gemeinsam gestalten: Wie Ihre Gemeinde von einem erneuerbaren Energien-Projekt profitiert

Wind- und Solarparks schaffen langfristige Einnahmen.
Die Mittel aus Abgaben und Bürger- sowie Gemeindebeteiligungen können direkt in die Aufgaben fließen, die von der Kommune priorisiert werden, etwa in Bildung, Mobilität oder andere lokale Projekte.
Es gibt verschiedene Modelle für die Bürgerbeteiligung, die freiwillige Kommunalabgabe wird über das EEG 2023 geregelt.

Erneuerbaren-Projekte fördern lokale Strukturen.
Gemeinden können Energieprojekte mit konkreten Zielen verbinden: bessere Infrastruktur, stabile Haushalte, resilientere Freiräume. Damit verbessern sich die Rahmenbedingungen für Landwirtschaft, Gewerbe und Natur.

Flächen können ressourcenschonend angelegt und Biodiversität gestärkt werden.
Ausgleichmaßnahmen sind ebenso wichtig wie die CO2-Emissionseinsparung durch Solar- und Windenergieanlagen. Wir betrachten Klimaschutz in unseren Projekten ganzheitlich und setzen hierbei höhere Maßstäbe als der Branchenstandard. So verpflichten wir uns beispielsweise zur Aufforstung des unvermeidbaren Flächeneingriffs bei Windparks im Wald und schaffen großflächig neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen bei der Entwicklung von Solarparks.

Erneuerbaren-Anlagen schaffen lokale Arbeitsplätze.
In der Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen können im Zuge von Planung, Bau und Betrieb lokale Arbeitsplätze geschaffen werden. Es ist Statkrafts Ziel, die Chancen der regionalen Wertschöpfung in den Vordergrund zu stellen und für die Gemeinden und die Region den größtmöglichen Mehrwert zu generieren.
Beteiligungsmodelle für Gemeinden
Gemeinden stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, um Haushalte und Bürger*innen in ein Erneuerbaren-Projekt einzubinden. Welches Konzept dabei in Ihrer Region passgenau ist, erörtern wir gemeinsam im Dialog. Die folgenden Beteiligungsmodelle nutzen wir bisher vermehrt in unseren Projekten.
Strombonus
Berechtigte Haushalte erhalten jährliche Pauschal-Zahlungen. Die Registrierung läuft über die Beteiligungsplattform von Statkraft und EUECO. Gemeinden profitieren von klaren Abläufen und einer einfachen Einbindung der Anspruchsberechtigten. Die Auszahlungen liegen zwischen 50 und 250 Euro je Haushalt und Jahr.
Nachrangdarlehen
Direkte Anwohner*innen können Statkraft einen festen Betrag leihen und erhalten dafür jährliche Zinsen. Dabei können Gemeinden über ein Vorzeichnungsrecht festlegen, dass Menschen aus dem Standortgebiet zuerst zeichnen.
Überlassung von Windkraftanlagen
Vor der Inbetriebnahme kann Statkraft einzelne Windenergieanlagen schlüsselfertig an lokale Partner verkaufen, zum Beispiel an Genossenschaften oder Stadtwerke. Gemeinden sichern dadurch regionale Verantwortung und halten zusätzliche Wertschöpfung im Ort.
Bürgerstromtarife
Gemeinden können ihren Anwohner*innen Zugang zu vergünstigten Stromtarifen ermöglichen. Dafür arbeiten wir mit lokalen Versorgern zusammen. Der Tarif richtet sich an Haushalte in direkter Nähe um den Standort.

Wie funktioniert die Beteiligung von Gemeinden?
Im Vordergrund steht dafür immer der Dialog mit den Gemeinden selbst. Wir informieren deshalb frühzeitig und transparent über unsere Projektplanung. Und besuchen die Gemeinden regelmäßig für Bürgerinfoveranstaltungen.

So funktioniert die Kommunalabgabe nach §6 EEG: Gesetzlich möglich, freiwillig umgesetzt
Die Kommunalabgabe ist ein gesetzlich verankertes Instrument für regionale Wertschöpfung. Wir zahlen Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern in der Regel bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe gilt sowohl für Bestandsparks als auch für Neubauprojekte. Dadurch gibt es einen konkreten finanziellen Nutzen für die Gemeinden.
Gemeinsam mit Ihnen setzen wir Maßstäbe hinsichtlich regionaler Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und Beteiligung bei Solar- oder Windprojekten für Ihre Gemeinde und Ihre Region.
Gemeinden können einzelne Anlagen erwerben. Dabei baut Statkraft diese Anlagen schlüsselfertig und übergibt diese dann vor Inbetriebnahme, z. B. an das lokale Stadtwerk. Außerdem sind Möglichkeiten wie Nachrangdarlehen oft auch eine Option für Kommunen. Für jede Option gilt: Sie stärkt die regionale Wertschöpfung und bindet Menschen im Umfeld des Projekts ein.
Grundsätzlich regelt das EEG 6 die freiwillige Kommunalabgabe.
Darüber hinaus gibt es in vielen Bundesländern auch Beteiligungsgesetze auf Länderebene. Der Bundesverband Windenergie informiert darüber in einer Zusammenstellung: Länderbeteiligungs-gesetze | BWE e.V.
Statkraft zahlt Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde. Die Abgabe gilt für Bestandsparks und Neubauprojekte und stärkt kommunale Haushalte sofort. Was genau die Kommunalabgabe ist, können Sie hier nachlesen.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln zum Beteiligungsprozess (vgl. Länderbeteiligungs-gesetze | BWE e.V.). Grundsätzlich verfolgt Statkraft einen transparenten und frühzeitigen Ansatz in der Bürger- und Kommunalbeteiligung. Wir treten bereits in frühen Phasen eines Projekts an die Gemeinden heran und informieren über das Vorhaben. Hier nehmen wir gerne direkte Impulse aus der Region auf und berücksichtigen lokale Interessen im weiteren Projektverlauf.
In späteren Projektphasen, etwa sobald die Genehmigung vorliegt, informieren wir auch die breite Öffentlichkeit in regelmäßigen Vor-Ort Terminen. Hier können alle Interessierten in den direkten Kontakt zu unseren Spezialistinnen und Spezialisten aus den unterschiedlichen Bereichen eines Projekts treten, z. B. Natur- und Artenschutz oder technische Planung. Das richtige Modell zur Beteiligung zu finden, hängt stark von lokalen Bedürfnissen ab: in einigen Orten ist das Interesse nach Investitionsmöglichkeiten (z. B. Nachrangdarlehen) größer, in anderen Orten eher die Nachfrage nach Transfermodellen (z. B. Strombonus). Diese Frage klären wir mit den Gemeinden im direkten und regelmäßigen Austausch.
Gemeinden steuern Flächennutzung und Genehmigungen. Sie legen fest, welche Flächen geeignet sind und wie sie den Standort im Ort verankern.
Frühe Einbindung ermöglicht klare Entscheidungen, verlässliche Zeitpläne und einen strukturierten Dialog. Gemeinden binden Anforderungen früh ein und sichern dadurch einen reibungsloseren Prozess.
Die Einnahmen aus Kommunalabgabe und Beteiligungsmodellen bleiben langfristig im Haushalt. Wir schließen einen entsprechenden Vertrag mit den Gemeinden über 20 Jahre Laufzeit. Ein Vorteil dieser Zahlung ist: Eine konkrete Zweckverwendung darf der Bund den von der Abgabe profitierenden Kommunen nicht vorschreiben. Das bedeutet: Gemeinden können sie in Projekte vor Ort nach eigenem Ermessen investieren und sichern dadurch eine dauerhafte Wirkung für ihre Region. Jede Kilowattstunde, die von unseren Anlagen ins Netz gespeist wird, sorgt für Wertschöpfung in der Region.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen

Felix Reich
Community Engagement Manager