
Fragen und Antworten vom Bürgerdialog am 22.11.2023 zum Windpark Wulfsen
Wir stehen noch am Anfang. Bei komplexen Entwicklungsprojekten wie diesem können sich Zeitangaben ändern. Wir planen aktuell, bis Ende 2027 mit dem Bau der neuen Windkraftanlagen zu beginnen.
Windenergieanlagen sind zwischen 20 und 30 Jahren im Betrieb.
Wir rechnen damit, dass regelmäßig 90 % der anfallenden Gewerbesteuereinnahmen der Standort-Gemeinde zufließen. 10 % verbleiben am Sitz der Geschäftsleitung. Diese Aufteilung entspricht der aktuellen Regelung im Gewerbesteuergesetz (§29 Abs. 1 Nr. 2).
Wir finanzieren unsere Windparks in der Regel aus Unternehmensmitteln und nicht über projektbezogene Fremdfinanzierungen.
Wir planen, deutlich leistungsfähigere Anlagen am Standort zu errichten, die mehr Grünstrom für die Energiewende erzeugen. Mit nur einer Anlage mehr wird voraussichtlich dreimal so viel Leistung wie zuvor möglich sein. Dies bedeutet auch, dass die Anrainer-Gemeinden stärker finanziell am Erfolg des Windparks beteiligt werden können.
Im Gegenteil: Neue Windenergieanlagen arbeiten heute aufgrund technologischer Entwicklung grundsätzlich leiser als Alt-Anlagen. Wir werden Schallgutachten erstellen, die wir öffentlich vorstellen. Für die Genehmigung des Windparks müssen wir gesetzliche Schallgrenzwerte einhalten.
Brände bei Windenergieanlagen sind extrem selten. Durch den Einsatz von brandhemmenden Baustoffen wird die Gefahr einer Brandentwicklung weiter reduziert. Moderne Windanlagen verfügen über Melde- und Feuerlöschsysteme, die automatisch ausgelöst werden. Wir verwenden das System N163. Der Brand wird dabei durch Stickstoff gelöscht. Im Maschinenhaus sind Löschdüsen installiert.
Für die Genehmigung reichen wir ein Brandschutzkonzept eines oder einer Sachverständigen ein. Dieses wird selbstverständlich auch mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt.
Moderne Windenergieanlagen verfügen über Sensoren und schalten sich bei Eisbildung auf den Rotoren automatisch ab. Es kann nicht zu einem Eiswurf kommen. Die Anlagen starten erst dann wieder, wenn die Rotoren eisfrei sind. Ein entsprechendes Gutachten, in dem alle möglichen Gefährdungen untersucht werden, ist auch Bestandteil der Genehmigungsunterlagen.