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Statkraft zum Wasserstoff-Kernnetz
Wir begrüßen die Beschleunigung beim Aufbaus eines Wasserstoffnetzes. Dringend mitgeteilt werden muss nun, welche gemeldeten Projekte letztlich genau in die Kernnetzplanung eingeflossen sind und mit welcher Kapazitätshöhe. Zudem muss der Regelprozess zur integrierten Netzplanung aufgesetzt werden. Eine aus dem Gasmarkt bekannte Möglichkeit wäre ein Reservierungsprozess analog §§ 38, 39 GasNZV. Auch der Zeitplan für die Inbetriebnahme der verschiedenen Teilnetze und Leitungsabschnitte des Wasserstoff-Kernnetzes ist zu benennen. Wichtig ist, dass ein einheitliches deutsches Wasserstoffmarktgebiet mit einheitlichen Markt- und Bilanzierungsregeln festgelegt wird. Um die Wasserstoffproduktion noch vor dem Aufbau des Kernnetzes zu ermöglichen, sollte auch die Nutzung von Erdgasleitungen für den Wasserstofftransport mit klaren Regelungen ermöglicht werden.