Statkraft zum BNetzA-Festlegungsverfahren Redispatch 2.0
Wir begrüßen grundsätzlich, dass eine gesetzeskonforme Umsetzung von Redispatch 2.0 Maßnahmen angestrebt wird. Allerdings wird das Übergangsszenario wird zum Dauerzustand. Wünschenswert wäre, wenn der Interimsprozess endlich in ein wirkliches Zielmodell überführt werden würde. Es muss vor allem klargestellt werden, dass der Bilanzkreisverantwortliche für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs einen finanziellen Aufwendungsersatz erhält.