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Warum sich Flächenpooling bei Windenergie immer mehr durchsetzt

11 Sep, 2025

Seit den 2000er-Jahren gewinnen sogenannte Poolpachtmodelle bei Windparks zunehmend an Bedeutung. Wir erklären was genau man darunter versteht und warum diese Modelle immer beliebter werden – obwohl einige Landeigentümer*innen dabei weniger Einnahmen erzielen könnten als beim Abschluss individueller Pachtverträge.

 

Flächenpooling einfach erklärt

  • Das Flächenpooling ist ein Beteiligungsmodell bei Windenergieprojekten, bei dem mehrere Landeigentümer*innen ihre Flächen gemeinsam verpachten.
  • Die Gesamtvergütung wird gerecht auf alle Beteiligten verteilt – so können auch Landeigentümer*innen profitieren, auf deren Grundstück keine Windenergieanlage steht. Diese Verteilung erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel mit Bezug auf Aspekte wie Flächengröße oder Nähe zur Anlage.
  • Durch Flächenpooling können also mehr Menschen in der Region von einer Windenergieanlage profitieren.

Was ist Flächenpooling? 

Kurz gefasst ist Flächenpooling ein solidarisches Vergütungssystem für Windenergieprojekte. Das bedeutet: Anstelle individueller Pachtverträge kommt ein einheitlicher Poolpachtvertrag zum Einsatz. Dieser regelt die Verteilung der Einnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen innerhalb eines festgelegten Eignungsgebiets, dem sogenannten Flächenpool. Anders als bei Einzelverträgen werden dabei alle Landeigentümer*innen im Gebiet anteilig berücksichtigt. Das Ergebnis: Auch jene, auf deren Grundstück keine Anlage steht, profitieren finanziell – und das stärkt den Zusammenhalt in der Region.

schematische Darstellung von Flächenpooling mit drei Grundstücken

Wie genau funktioniert das Flächenpooling? 

Die Poolpachten setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die bei der Berechnung der Auszahlungen an die Landeigentümer*innen innerhalb des Flächenpools unterschiedlich gewichtet werden. Dabei kann die Eigentümergemeinschaft auch gemeinsam über die tatsächliche Verteilung entscheiden. So arbeiten alle gemeinsam auf ein Ziel hin. 

Zu den Bestandteilen der Verteilung gehören beispielsweise unter anderem das Flächenentgelt, das Fundamententgelt sowie die Vergütung für Abstands- und Rotorüberflugflächen. Die Auszahlungen erfolgen anteilig auf Basis dieser Gewichtung. So profitieren alle Grundstücke im Flächenpool – selbst dann, wenn sich keine Windenergieanlage darauf befindet, wie etwa im Fall des Mustergrundstücks B (siehe Grafik). 

Die Vergütung bei Flächenpooling

Voraussetzung für die Verteilung der jährlichen Poolgesamtvergütung unter den  Landeigentümer*innen des Flächenpools ist, dass alle den gleichen Poolingvertrag abgeschlossen haben.

Die Poolgesamtvergütung selbst setzt sich üblicherweise aus drei Komponenten zusammen, die unterschiedlich gewichtet werden.

Im Folgenden ein Beispiel, wie das in der Praxis aussehen kann:

Flächenentgelt (70%)

  • Landeigentümer*innen erhalten einen Anteil entsprechend der Fläche, die sie in den Flächenpool eingebracht haben.
  • Je größer die Fläche, desto höher der Anteil.

Beispiel:

Wer 10% der Gesamtfläche stellt, erhält 10% des Flächenentgelts.

 

Fundamententgelt (20%)

  • Landeigentümer*innen, auf deren Grundstück Windenergieanlagen stehen, erhalten anteilig 20% der Gesamtvergütung.
  • Die Verteilung richtet sich nach der Anzahl der Anlagen auf dem jeweiligen Grundstück im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Windenergieanlagen im Flächenpool.
  • Sonderfall: Steht eine Anlage auf mehreren Grundstücken, wird der Anteil entsprechend der Fläche aufgeteilt.
    Beispiel:
    Gesamtfläche des Anlagenstandorts: 500 m²
    Grundstück A: 375m² → 7 %
    Grundstück B: 125m² → 25%

 

Entgelt für Abstands- und Rotorüberflugflächen (10 %)

  • Grundstücke, die als Abstands- oder Rotorüberflugfläche genutzt werden, erhalten anteilig 10 % der Gesamtvergütung.
  • Die Verteilung erfolgt nach dem Verhältnis der genutzten Fläche zur Gesamtfläche aller Abstands- und Rotorüberflugflächen im Pool.
  • Die Größe der erforderlichen Abstandsflächen richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Einige Länder haben eigene Sonderregelungen eingeführt, um den Ausbau der Windenergie zu erleichtern, Flächen effizienter zu nutzen und bürokratische Hürden bei der Flächensicherung zu verringern.

Beispiel:

In Nordrhein-Westfalen (§ 6 BauO NRW 2018) ist definiert, dass die Größe der Abstandsflächen 30 % (20% in Gewerbe- und Industriegebieten) der Gesamthöhe der Windenergieanlage betragen muss. Bei einer Gesamthöhe von 260 m, muss die Abstandsfläche daher rund 78 m (bzw. 52m in Gewerbe- und Industriegebieten) betragen.

Wie kann man sich am Flächenpooling beteiligen? 

Um von den Vorteilen des Poolpachtmodells profitieren zu können, gibt es meist zwei Möglichkeiten:  

icon Münzen

Eigentümer­gemeinschaft 

In manchen Fällen schließen sich die Eigentümer zu einer Gemeinschaft zusammen – etwa in Form einer GbR oder Genossenschaft. Diese verhandelt mit dem Projektentwickler, verwaltet die Einnahmen und verteilt sie nach einem festgelegten Schlüssel. In vielen Fällen wird dieser Prozess inzwischen auch von Kommunen begleitet oder moderiert. Dennoch erfordert die Umsetzung einiges an Koordination und damit Aufwand.  

 

Icon Menschen zusammen an einem Tisch

Identischer Vertrag mit dem Projektentwickler

Einfacher und daher gängige Praxis ist es, dass die Landeigentümer*innen bei dem Projektentwickler einen individuellen aber inhaltlich identischen Vertrag abschließen. Diese sogenannten Poolverträge sind standardisiert und lassen sich dadurch unkompliziert umsetzen. So können die Flächenbesitzer*innen von den Vorteilen des Poolpachtmodells, wie schnellere Umsetzung und stabilere Einnahmen profitieren, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen, während sie sich gleichzeitig auf rechtssichere Verträge verlassen können.  

 

Flächenpooling mit Statkraft? 

Auch bei Statkraft bieten wir Landeigentümer*innen Poolverträge an und stehen Ihnen bei Fragen oder Informationsbedarf gerne zur Verfügung.

Schreiben Sie uns einfach an: wind@statkraft.com  

 

 

Diese Voraussetzungen gelten für die Nutzung Ihrer Fläche für Windkraft

Kommt Ihr Grundstück infrage? Diese Kriterien müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Fläche für die Errichtung einer Windkraftanlage verpachten möchten.