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Bilanzkreisverantwortliche zum Entwurf zur Änderung des EnWG
Statkraft und 16 weitere unterzeichnenden Unternehmen haben sich zusammengetan, um ihrer Überzeugung Ausdruck zu verleihen, dass der Gesetzesvorschlag zu § 20 Abs. 1a Satz 9 EnWG-E die Integration erneuerbarer Energien hemmt und in der Praxis nicht umsetzbar ist. Um das heutige Energiesystem an die Herausforderungen anzupassen, die der beschleunigte Ausbau erneuerbaren Energien mit sich bringt, ist eine Harmonisierung des Gesetzesvorschlags mit EU-Recht notwendig. Zumindest sollte der funktionierende „Status quo“ beibehalten und auf Gesetzesebene abgesichert werden.
Weiterführende Information:
Ihre Ansprechpartnerin
Claudia Gellert
Head of Political Affairs Germany