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Grünstrom-PPAs für grünen Wasserstoff

27 Jun, 2023

Besitzer und Betreiber von Elektrolyseuren benötigen für die Herstellung von grünem Wasserstoff viel grünen Strom. Langfristige Grünstrom-Liefervereinbarungen (PPAs) machen genau dies möglich. Statkraft-Originator Annkathrin Rabe erklärt, wie PPAs funktionieren – und ordnet sie in den aktuellen regulatorischen Kontext ein.

Annkathrin Rabe
Senior Originator

Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral werden, und Deutschland will sogar schon 5 Jahre früher so weit sein. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen Industrieunternehmen in Deutschland nicht nur viel grünen Strom, sondern auch grünen Wasserstoff: Er ersetzt in Prozessen, die sich nicht elektrifizieren lassen, das bisher verwendete Erdgas. Eine baldige Versorgung der Industrie mit einer großen Menge Wasserstoff ist also von zentraler Bedeutung für die Energiewende in Deutschland.

Statkraft-Originator Annkathrin Rabe hat viel Erfahrung mit der Grünstrombeschaffung für Industrieunternehmen und erklärt den Einsatzzweck des Gases: „Wasserstoff kann in der Industrie zwei Hauptzwecke erfüllen. Als Ersatz für Erdgas oder andere fossile Energieträger in der energetischen oder stofflichen Verwendung in industriellen Prozessen und als Speichermedium – denn Wasserstoff kann auch zurück in Strom umgewandelt werden. Statkraft liefert Betreibern von Elektrolyseuren den Grünstrom, der zur Herstellung von grünem Wasserstoff benötigt wird. Den Wasserstoff kann der Kunde direkt am Werk nutzen oder weitertransportieren: für den Einsatz an anderer Stelle.“

Grüner Wasserstoff benötigt grünen Strom 

Was benötigen Wasserstoffhersteller, um grünen Wasserstoff herzustellen? Annkathrin Rabe ordnet ein: „Im „Farbspektrum“ des Wasserstoffs nimmt grüner Wasserstoff eine besondere Position ein. Um ihn herzustellen, wird Strom aus erneuerbaren Energien genutzt, also Wind-, Solar- und Wasserkraft.“

In Deutschland setzen sich vor allem Chemie- und andere energieintensive Unternehmen mit der Herstellung von grünem Wasserstoff auseinander: „Die laut Osterpaket im Raum stehenden Fördermittel machen es für viele Industrien interessant, in Elektrolyseure zu investieren. Insgesamt 10 GW sollen bis 2030 gefördert werden. Außerdem werden Industrieunternehmen nach der Renewable Energy Directive (RED) verpflichtet werden, grüne Wasserstoffquoten zu erfüllen.“

Die Förderung ist verlockend, aber auch eine der großen Herausforderungen, mit der sich Investitionswillige auseinandersetzen: „Regulatorisch zeichnet sich langsam ab, welche Anforderungen es an den Grünstrom gibt, der für die Herstellung genutzt werden soll. Die deutsche Förderung soll sich an der EU-Gesetzgebung orientieren. Hierfür sind aktuell zwei delegierte Rechtsakte zentral. Diese werden Ende Juni 2023 in Kraft treten.“

Sonnenuntergang hinter Wasserstofftank

Zwei delegierte Rechtsakte legen die Kriterien fest

Dreh- und Angelpunkt ist die Definition der sogenannten Zusätzlichkeit bzw. Additionality der erneuerbaren Stromerzeugung zur Wasserstoffproduktion. Diese wird insbesondere in den genannten Delegierten Rechtsakten definiert. Für die Zusätzlichkeit unter anderem folgende Punkte maßgeblich:
 

  1. Zusätzlichkeit: Spätestens ab 2028 müssen die Wasserstoffproduzenten nachweisen, dass ihre Elektrolyseure mit Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen betrieben werden, die nicht älter als 36 Monate sind, und dass die EE-Anlage keine staatlichen Fördermittel erhalten hat.
  2. Zeitliche Korrelation: Bis Ende 2029 wird die Korrelation in der Regel auf monatlicher Basis festgelegt. Ab 2030 muss die Wasserstoffproduktion stündlich an die EE-Erzeugung angepasst werden. 
  3. Geografische Korrelation: EE-Erzeuger und Elektrolyseur müssen sich in der gleichen Gebotszone oder benachbarten Gebotszonen befinden – oder in einer Offshore-Gebotszone, die mit der Gebotszone verbunden ist, in der sich der Elektrolyseur befindet.
  4. Allgemeine Ausnahmeregelungen: Zeitliche und räumliche Korrelationskriterien werden irrelevant, sobald 90 Prozent der Stromerzeugung in einem Land aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Auf Norwegen dürfte dies ebenso zutreffen wie auf Südschweden.
  5. Übergangsregeln: Diskutiert werden zudem Übergangsregeln. In einer Übergangszeit sind Abweichungen von den später geltenden Standards möglich.

Die Kriterien gelten grundsätzlich europaweit, an einigen Stellen wird es jedoch Anpassungen im nationalen Recht geben. In Deutschland ist das zum Beispiel die 37. Bundesimmissionsschutzverordnung. Annkathrin Rabe blickt positiv in die Zukunft: „Wir sind bei Statkraft bereit für die Implementierung. Wir haben ein sehr großes Portfolio an unterschiedlichen Erneuerbaren-Anlagen und können mit unseren Kunden die ökonomisch und regulatorisch passende Lösung für den Betrieb ihres Elektrolyseurs entwickeln.“

Ihre Erfahrungen konnte Statkraft bereits in einem ersten Vertragsabschluss auf dem deutschen Markt unter Beweis stellen. Ein Power Purchase Agreement mit Air Liquide beliefert den französischen Gashersteller zwischen 2024 und 2026 mit erneuerbarer Energie aus Statkrafts Portfolio von Onshore-Windparks in Deutschland. Air Liquide wird die erneuerbare Energie nutzen, um den 20-MW-Elektrolyseur „Trailblazer“ am Standort Oberhausen zu betreiben (mehr Informationen hier).

Statkraft verfügt als größter Erzeuger erneuerbarer Energie in Europa über Anlagen mit den unterschiedlichsten Merkmalen: neue und Bestandsanlagen, unterschiedliche Technologien mit unterschiedlichen Volllaststunden, in Deutschland und im Rest von Europa.

Annkathrin Rabe skizziert die Möglichkeiten, die Statkraft Betreibern von Elektrolyseuren bieten kann: „Wir können unterschiedliche Anlagen miteinander kombinieren, um eine höhere Anzahl von Volllaststunden zu erreichen, vor allem für Onshore-Wind und Solarenergie. Wir haben auch Wasserkraftwerke in Deutschland, die eine hohe Anzahl an Volllaststunden haben. Wir könnten für einen Elektrolyseur ein eigenes Virtual-Power-Plant (VPP) anlegen, indem verschiedene Anlagen auf Basis der Anforderungen kombiniert werden.“ 

Power Purchase Agreements als Voraussetzung

Mit Grünstrom-PPAs hat Statkraft schon viel Erfahrung gesammelt. Das norwegische Staatsunternehmen ist in Europa Marktführer für langfristige Stromlieferverträge für die Industrie und Energieversorger, und versorgt große Industriekunden wie wie Mercedes-Benz, Bosch, Wacker, Nestlé, Schott und die Deutsche Bahn. Mit PPAs erreichen Statkrafts Kunden Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit vom Marktstrompreis und Planbarkeit. Von diesen Erfahrungen profitieren natürlich auch Betreiber von Elektrolyseuren.

Annkathrin Rabe
Senior Originator