Windpark Erndtebrück
Statkraft plant ab dem Jahr 2028 den Bau und die Inbetriebnahme eines Windparks in der Gemeinde Erndtebrück, Kreis Siegen-Wittgenstein (NRW). Auf dieser Website informieren wir Sie über alle Projektschritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme und über (anstehende) Termine wie Bürgerinformationsabende.
Windpark Erndtebrück im Überblick
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Bis zu 8Geplante Windkraftanlagen
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>127 GWh/JahrErwarteter Standort-Ertrag
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Mehr als 36.000Haushalte werden mit erneuerbarer Energie versorgt
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>96.000Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Statkraft plant ab voraussichtlich 2028 die Fertigstellung eines Windparks mit zunächst bis zu acht Windenergieanlagen in der Gemeinde Erndtebrück. Der Windpark soll auf forstwirtschaftlich genutztem Gebiet und größtenteils auf vorgeschädigten und baumfreien Flächen in den Teilgebieten Zinse, Zinser Rücken und Alte Schlag errichtet werden. In den beiden zuletzt genannten Gebieten wurde die Planung für zwei bzw. drei Windkraftanlagen zurückgestellt, bis weitere Gutachten vorliegen. Für die aktuell acht verbliebenden Standorte wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Genehmigungsprozess weiter vorangetrieben.
Auch im Rahmen der zunächst angepassten Detailplanung steht eine der geplanten Anlagen auf dem Gebiet einer lokalen Waldgenossenschaft. Diese kann rund 4.400 Haushalte mit Grünstrom versorgen.
Abhängig von der Art der realisierten Windenergieanlagen ist mit einem Standortertrag von insgesamt über 127 GWh Windstrom im Jahr zu rechnen – genug, um mehr als 36.000 Haushalte mit Ökostrom zu versorgen. Dadurch werden jährlich über 96.000 Tonnen CO₂ vermieden.
Die Bundeswehr betreibt in Erndtebrück ein Luftverteidigungsradar, was die Windparkplanungen allerdings nicht beeinträchtigt. Die Luftfahrtbehörde hat bereits ihre Zustimmung erteilt.

Ich möchte auf meinen Flächen Grünstrom erzeugen und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Pachterträge werden es mir ermöglichen, die Kalamitätsflächen mit verschiedenen Baumarten wieder aufzuforsten. Das Ziel soll ein klimaresistenter, CO2-speichernder Mischwald für die kommenden Generationen sein.
Intensive Aufforstung und Naturraumentwicklung
Mithilfe der Pachteinnahmen aus dem Windpark Erndtebrück plant Forstbesitzer Prinz Otto-Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg eine vollständige Wiederaufforstung der massiven Kalamitätsflächen im Forstgebiet. Auf den durch Trockenheit und Borkenkäferbefall geschädigten ehemaligen Fichtenwaldflächen soll ein ökologisch hochwertiger und klimaresistenter Mischwald entstehen.
Statkraft unterstützt das Aufforstungsprogramm, indem es die für die Bauphase genutzten Flächen kompensiert und entsprechende Wald- und Naturraumentwicklungsmaßnahmen vor Ort durchführen wird.
Im gesamten Plangebiet für den Windpark finden sich massive Schäden und baumfreie Flächen. Auf diesen Flächen sollen die Windenergieanlagen entstehen.

Aktuelle Projektschritte
Bis April 2024 sind über 13 Monate hinweg Windmessungen im Plangebiet durchgeführt und anschließend ausgewertet worden. Mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 7,93 m/s auf 180 m Höhe ist der Standort sehr gut für eine Windparkplanung geeignet.
Die arten- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen wurden seit Anfang 2023 durchgeführt und sind und sind für alle Gebiete (Zinse, Zinser Rücken und Alte Schlag) abgeschlossen. Aktuell werden diese ausgewertet.
Infomarkt in Erndtebrück
Am 27. August 2024 haben wir die Anwohnerinnen und Anwohner zu einem Infomarkt im Vereinsheim des Schießvereins Erndtebrück eingeladen. Gemeinsam mit Partnern aus der Region stellten wir den aktuellen Planungsstand vor und beantworteten Fragen zum Projekt.

Gemeinde-Entwicklung & Bürgerbeteiligung
Über die freiwillige Kommunalabgabe, zu der sich Statkraft verpflichtet, werden die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km rund um die Windkraftanalgen mit zwei Euro pro eingespeister MWh Grünstrom finanziell beteiligt. Aus den acht zunächst geplanten Anlagen können bis zu 254.000 EUR in die Gemeindekassen fließen.
Darüber hinaus beabsichtigt Statkraft, die im Frühjahr 2024 gegründete Zukunftsstiftung „Unser Erndtebrück“ am Erfolg des Windparks zu beteiligen. Jedes Jahr könnten mindestens 230.000 Euro in die gemeinnützige Organisation fließen, die zum Ziel hat, bürgernahe Projekte in Erndtebrück zu fördern. Dazu zählen: Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur sowie Sport, Umwelt- und Naturschutz.
Geplante Projektschritte
Fragen aus dem Bürgerdialog 2023/06/05
Die Bepflanzung der Flächen in Intervallen wird eine durchgehende Bepflanzung gewährleisten. Auf Pilotflächen testet der Landbesitzer auch bereits erfolgreich einen resistenten Mix an Pflanzen. Einige Flächen werden mittels Mulchen vorbereitet, auch um die maschinelle Aufforstung der sehr großen Kalamitäten gewährleisten zu können. Als Alternative wird derzeit auch die Möglichkeit geprüft, Aufforstungen in nicht- gemulchten Flächen durchzuführen. Dies könnte insbesondere in steilen Bereichen, die ohnehin nicht einer maschinellen Aufforstung zugänglich sind, eine interessante Alternative darstellen. Die Aufforstung und auch die nachfolgende Pflege der Mischwälder erfordert einen hohen finanziellen Aufwand. Die Pachteinnahmen werden es dem Landeigentümer ermöglichen, das Aufforstungsprogramm wie geplant umzusetzen.
Für den Bau des Windparks müssen wir klare gesetzliche Schallgrenzwerte einhalten, die wir auch durch Schallgutachten belegen müssen. Wir werden Sie über die Ergebnisse dieser Gutachten detailliert informieren. Für möglichen Schattenwurf gelten ebenfalls Grenzwerte, deren Einhaltung wir belegen müssen. Auch hierzu werden wir transparent informieren.
Eine Windenergieanlage beansprucht im Betrieb etwa einen halben Hektar Fläche. Das Plangebiet für den Windpark Erndtebrück umfasst allesamt Flächen von Prinz Wittgenstein. Diese sind sehr gut gelegen, sodass alle nötigen Abstände eingehalten werden können. Auch unsere Windmessungen belegen, dass es sich um einen sehr guten Standort für die Windenergieerzeugung handelt. Nach eigenen Aussagen würde die hiesige Waldgenossenschaft gern von ihr verwaltete Flächen für die Windenergie bereitstellen. Diese liegen jedoch näher an der Wohnbebauung und an Naturschutzgebieten. Ähnliches gilt auch für potenzielle Gemeindeflächen. Dennoch setzen wir die Prüfung dieser Flächen auch vor dem Hintergrund sich ändernder politischer Vorgaben fort.
Pachtzahlungen richten sich nach den zu erwartenden Erträgen, die derzeit noch nicht fest kalkulierbar sind. Wie viele andere Verträge unterliegen auch Pachtverträge der Geheimhaltungspflicht.
Von Prozess wegen erfolgt bei der Entwicklung von Windparks die Entscheidung über den Betrieb erst in einer späteren Phase. Zum Windpark Erndtebrück können wir daher noch keine abschließende Aussage machen. Wichtig ist: Art und Umfang der Bürger- und Gemeindebeteiligung sind unabhängig von der Frage, wer den Windpark betreibt.
Eine mögliche Weiterverwertung liegt z. B. im Beton- oder Stahlbau. Hier wird das Material eingebunden, um für Elastizität zu sorgen. Auch beim Recycling der Verbundstoffe ist eine Lösung in Sicht. Beispielsweise hat der Anlagenbauer Vestas ein Verfahren entwickelt, das Material der Rotorblätter in seine Bestandteile zu zerlegen
Es gibt viele Möglichkeiten, elektrische Energie zu speichern und zu verteilen. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, das Netz auszubauen, sodass eine Stromverteilung gewährleistet werden kann. Bei einem Überschuss im Stromnetz können wir nicht ausschließen, dass die Anlagen für einen begrenzten Zeitraum stillstehen. Dies berücksichtigt, gehen wir davon aus, dass bis zu 36.000 Haushalte versorgt werden. Auch SK baut sein Portfolio an Stromspeichern (Batterie, Wasserstoff) aus, um u.a. Strom-Überkapazitäten aufzufangen.
Wir befinden uns im Gespräch mit der Bundeswehr. Um die Anlagen wie geplant aufstellen zu können, benötigen wir spätestens im Genehmigungsverfahren die Stellungnahme der Bundeswehr. Bei der Verschattung von Radaren durch Windenergieanlagen handelt es sich um einen physikalischen Effekt, der im Einzelfall geprüft werden muss.
Keine der geplanten Anlagen steht in einem Natura2000-, in einem FFH- oder einem Vogelschutzgebiet. Daher ist der Standort auch besonders geeignet. Pauschale Abstände zu Schutzgebieten existieren nicht, es gibt aber ein Verbot der Beeinträchtigung.
Mit den gesetzlichen Änderungen aus dem letzten Jahr (BNatSchG Novelle) wurden insbesondere Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren angestrebt. Das Verfahren zur Identifizierung von gefährdeten Vögeln wurde vereinfacht, z. B. durch das Festlegen von fest definierten Abständen um die Anlagen, in denen Vögel genauer identifiziert werden müssen
Neue Anlagen müssen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet zu werden. Das bedeutet, sie senden Lichtsignale nur dann, wenn sich ein ausreichend großes Flugobjekt nähert.
Wir informieren gerne über heutige Repowering-Vorgaben für Anlagen, die älter als 20 Jahre sind und die aktuell gegen Neuanlagen getauscht werden. Wird ein Windpark erneuert, so muss dieser sowohl in punkto Schallausbreitung wie naturschutzfachlicher Aspekte Vorteile ausweisen, d.h. zum Beispiel konkret, er muss insgesamt leiser als der Vorgänger-Park sein. Der Gesetzgeber möchte also klar eine Verbesserung durch das Repowering erreichen. Wir können aber nicht sagen, wie die Vorgaben in 20 oder 30 Jahren aussehen werden.
Wir verstehen, dass die Frage für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Da jedoch die Regelungen der Gewerbesteuer für Windparks komplex sind, können wir sie erst zu einem späteren Zeitpunkt seriös beantworten. Wir werden dazu informieren, sobald uns dies möglich ist.
Sollte es nachweislich durch den Transport zu Beschädigungen von Straßen kommen, werden wir für die Reparatur aufkommen.
Zurzeit wissen wir noch nicht, an welchem Punkt der Netzanschluss möglich sein wird. Wir müssen hier auf die Antwort des Netzbetreibers warten. Sobald wir einen Netzanschlusspunkt erhalten, können wir genaueres planen.
Das Geld wird an die Gemeinde gezahlt. Es steht ihr frei, wie sie das Geld einsetzt. Sie können sich natürlich mit Ideen für bürgerrelevante Projekte bei den Gemeindevertretern einbringen.
Wir haben die Standorte nach ersten umfangreichen Prüfungen vorläufig festgelegt. Im Zuge weiterer Prüfungen im Plangebiet und nach Rückmeldung der beteiligten Behörden kann es noch Anpassungen geben. Auch der genaue Anlagentyp ist noch nicht abschließend bestimmt.
Die Bundesregierung hat im Wind-an-Land-Gesetz festgelegt, dass die Länder in gemeinsamer Aufteilung insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie ausweisen müssen. Dieser Prozess wird in den Ländern unterschiedlich gesteuert – z. B. über Regionalplanungen auf Bezirksebene. In Erndtebrück werden die für Windparks vorgeschlagenen Flächen individuell und auf Antrag geprüft. Wir sind zuversichtlich, dass wir – angesichts der guten Standortvoraussetzungen – das Planungsrecht für unseren Windpark erhalten.
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

Thorsten Müller
Project Manager Wind & Solar Germany

Roman Goodarzi
Pressesprecher