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Fragen & Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Windparkprojekt Dreis-Brück.
Fragen & Antworten
Die Energiewende steht für Klima- und Naturschutz, aber auch für mehr Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit. Auf dem Weg in eine CO₂-freie Zukunft spielt Windenergie eine immer wichtigere Rolle. Darüber hinaus bieten Erneuerbare-Anlagen in der Gemeinde handfeste finanzielle Vorteile, zum Beispiel über die regelmäßigen Einnahmen aus der Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023.
Vor dem Bau einer Windkraftanlage durchlaufen wir ein strenges Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses prüft, wie sich Anlagen möglicherweise auf die Umwelt auswirken und stellt sicher, dass die Auswirkungen langfristig für Mensch und Natur verträglich sind. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gibt zum Beispiel strenge Schallgrenzwerte für umliegende Wohngebiete vor. Die Geräuschentwicklung ist immer abhängig von der Windrichtung und Windstärke, muss aber stets innerhalb der Grenzwerte sein. Nur wenn das garantiert ist, können wir das Windparkprojekt überhaupt umsetzen.
Dienstleistungen und Gewerke rund um den Bau des Windparks werden ausgeschrieben. Wenn regionale Unternehmen, die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können, würden wir uns freuen, wenn sie sich daran beteiligen – sowohl für die Planungs- und Bau- als auch für die Betriebsphase.
Windanlagen im Wald sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Ohne die Einbeziehung von Waldgebieten wird der von der Bundesregierung angestrebte Ausbau der Windenergie nicht möglich sein. Ein Vorteil von erhöhten Waldlagen ist, dass die Windhöffigkeit oft deutlich größer ist als im Offenland. Außerdem sind hier die Abstände der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung häufig größer als bei Offenlandstandorten.
Grundsätzlich gilt: Flächen, die beansprucht werden, müssen per Gesetz kompensiert werden. Wir gehen bei Windprojekten im Forst deutlich über die in der Regel geforderten Ausgleichsmaßnahmen hinaus und kompensieren nicht nur die dauerhaft beanspruchten Flächen, sondern auch jene, die für den Bau und Betrieb benötigt werden. Die beanspruchten Flächen forsten wir durch ökologisch wertvolle und klimaresistente Baumarten wieder auf bzw. setzen andere Waldentwicklungsmaßnahmen um, wenn eine Aufforstung nicht möglich oder anderweitige Maßnahmen von den Naturschutzbehörden gefordert werden. Alle Ausgleichsmaßnahmen setzen wir soweit möglich in der Gemeinde oder Region um.
In Abstimmung mit dem Forstamt und der Unteren Naturschutzbehörde führen wir sehr intensive Untersuchungen durch, um sicherzustellen, dass wir den Windpark im Einklang mit den hohen Anforderungen des Natur-, Arten- und Umweltschutzes planen und nachteilige oder gar schädliche Auswirkungen auf ein Minimum reduzieren. Wir erfassen sehr genau die im Plangebiet und im Umfeld heimische Vogel- und Tierwelt, insbesondere mögliche windkraftsensible Greif-/Großvögel sowie Rast-, Zug- und Brutvögel, Fledermäuse und schützenswerte Kleinsäugetiere wie die Haselmaus, Frosch- und Krötenarten, aber auch Wölfe und Luchse – sprich alle streng geschützten Arten. Wir prüfen, ob und wie die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten von der Windkraftanlage beeinträchtigt oder gar bedroht sein könnten. Daraufhin entwickeln wir Vermeidungs-, Verminderungs- oder Kompensationsmaßnahmen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens legen wir der Behörde einen Gesamtplan vor, der den größtmöglichen Schutz windkraftsensibler Arten sicherstellt.
Abhängig vom Standort werden die Windkraftanlagen von der Gemeinde aus unterschiedlich sichtbar sein und das Landschaftsbild verändern. Ob und wie stark eine visuelle Beeinträchtigung entsteht, bewerten Menschen unterschiedlich. Wir berücksichtigen selbstverständlich Vorgaben des Denkmal- und Kulturgüterschutzes. Außerdem leistet Statkraft gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz Ausgleichszahlungen an Naturschutzbehörden oder entsprechende Fonds.
Windkraftanlagen sind so konzipiert und verankert, dass sie auch bei Sturm absolut sicher sind. Die meisten Anlagen werden bei einer Windgeschwindigkeit von etwa 25 m/s abgeschaltet. Die Rotorenblätter nehmen dann die sogenannte Fahnenstellung ein, das heißt sie richten sich so aus, dass der Wind mit minimalem Widerstand an ihnen vorbeizieht. Brände sind bei Windkraftanlagen äußerst selten. Durch den Einsatz von brandhemmenden Baustoffen wird die Gefahr der Brandentwicklung weiter reduziert. Für den unwahrscheinlichen Brandfall gibt es Melde- und Feuerlöschsysteme, die im Maschinenhaus jeder Anlage installiert sind und automatisch ausgelöst werden.
Die „Lebensdauer“ von Windkraftanlagen beträgt 25 bis 30 Jahre. Im Anschluss werden die Anlagen entweder durch neue, moderne Turbinen ersetzt oder zurückgebaut. Der Rückbau und die Entsorgung werden vollständig vom Betreiber übernommen. Wie gesetzlich vorgegeben ist die Finanzierung des Rückbaus durch eine Bankbürgschaft gesichert. Ungefähr 90 % der verbauten Materialien können schon heute in etablierten Verfahren recycelt werden – die Anlagenhersteller arbeiten daran, alle Teile der Anlagen vollständig wiederverwertbar zu machen.