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Fragen und Antworten zum ersten Bürgerdialog
Hier sind Antworten zu den Fragen, die am ersten Bürgerdialog gestellt worden waren
Repowering bedeutet, dass alte Windenergieanlagen durch neue ersetzt werden. Dabei verringert sich i. d. R. die Anzahl der Windenergieanlagen insgesamt, da die neuen Anlagen höher und leistungsstärker sind und über einen größeren Rotordurchmesser verfügen. Entsprechend größer sind auch die Abstände der Anlagen zueinander – dies ist technisch-bedingt erforderlich.
Beim Repowering werden die Altanlagen vollständig (inkl. Fundament und ggf. Zuwegung und Kranstellfläche) zurückgebaut und durch die Neuanlagen ersetzt. Es findet kein Austausch einzelner Komponenten etc. statt. In Bredenborn-Holzhausen sollen sieben neue Anlagen 13 Altanlagen ersetzen.
Neben dem Rotmilan gibt es weitere windkraftsensible Arten, die wir in der Planung berücksichtigen werden. Wir untersuchen sehr genau welche möglichen artenschutzrechtlichen Konflikte vorliegen, d. h. welche Lebensräume vorkommender Arten gestört oder welche Arten gar gefährdet sein könnten. Dazu führen wir beispielsweise auch eine aufwändige Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan durch. Für die Genehmigung des Windparks darf durch unsere Planungen für keine der geschützten und vorkommenden Arten eine Verschlechterung des Ist-Zustands der erfolgen. Um dies sicherzustellen werden Anlagenstandorte notfalls verschoben und/oder Anlagen werden – z. B. in der Brutzeit – gezielt abgeschaltet. Alle Maßnahmen zum Schutz der vorkommenden Arten im Windparkgebiet werden von einem Sachverständigen erarbeitet und anschließend mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Aufgrund der Rückmeldungen aus den Gesprächen, die wir bisher zum Repowering in Holzhausen/Bredenborn geführt haben, planen wir für dieses Vorhaben das Angebot eines Bürgerstromtarifs für die Bevölkerung im Nahbereich des Windparks. Näheres dazu können wir erst in einer späteren Projektphase sagen. Wir wollen eine faire und transparente Beteiligung für die Gemeinden und attraktive Konditionen ermöglichen.
Darüber hinaus schöpfen wir bei unseren Windpark-Projekten grundsätzlich die Möglichkeit gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) aus, die Standortkommunen (im Umkreis von 2,5 km rund um die Anlagenstandorte) mit 0,2 € Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom zu beteiligen. Die Einnahmen kann die Gemeinde frei verwenden.
Anlagen, die neu errichtet werden, müssen entsprechend der behördlichen Vorgaben über eine sogenannten bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung verfügen. Diese stellt sicher, dass die Anlagen nur dann Lichtsignale senden, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug der Anlage nähert.
Der Bau von Windenergieanlagen muss nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Dazu müssen im Hinblick auf die Schallimmissionen in umliegenden Wohngebieten Grenzwerte eingehalten werden. Hierzu verfügen Windenergieanlagen über verschiedene Leistungsmodi, die genutzt werden können, um die Schallimmissionen zu reduzieren.
Beim Repowering gilt in der Regel: Die Schallimmissionen des neuen Windparks werden an den festgelegten Messpunkten niedriger sein als beim alten Windpark. Um dies sicherzustellen, werden wir während des Planungsverfahrens umfassende Schallgutachten erstellen, die wir Ihnen gerne im Detail vorstellen.
Es gibt seit etwa Mitte des Jahres 2020 deutschland- und europaweit einen Branchenstandard für das Recycling und für die Entsorgung von Windenergieanlagen. Wir halten uns an den Standard, wie auf der folgenden Seite beschrieben.
Windanlagen können heute bis zu 90 % recycelt werden. Auch für die aus Verbundstoffen gefertigten Rotoren zeichnet sich eine Lösung ab. Der Anlagenbauer Vestas hat ein Verfahren entwickelt, das Material der Rotorblätter in seine Bestandteile zu zerlegen.
Eine mögliche Weiterverwertung der Rotoren liegt z. B. im Beton- oder Stahlbau. Hier wird das Material eingebunden, um für Elastizität zu sorgen.
Wir verstehen, dass diese Frage für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Da die Gewerbesteuer-Regelungen bei Windparks sehr komplex sind, können wir hierzu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Antwort geben.
Wir planen die Abstände im neuen Windpark auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Nieheim. Im Flächennutzungsplan wurden 1000 Meter (zum Innenbereich) bzw. 600 Meter Abstand (zur Außenbebauung) beschlossen.
Wir möchten grundsätzlich so offen und transparent wie möglich über unser Vorhaben informieren und freuen uns auf Ihre Fragen und Rückmeldungen – auch in der Zeit zwischen den Bürgerdialogen. Wir gehen davon aus, dass wir im nächsten Bürgerdialog zu vielen Themen nähere Details nennen können.
Grundsätzlich ist das möglich, aktuell ist dies aber nicht geplant.
Dies ist aus unserer Sicht aus statisch-baulichen Gründen nur schwer realisierbar, wenn überhaupt sinnvoll. Letztlich müsste ein solches Projekt mit dem Anlagenbauer abgestimmt werden. Aktuell verfolgen wir keine solchen Pläne.