
Windpark Holzhausen-Bredenborn
Statkraft betreibt 10 Windenergieanlagen im Windpark Holzhausen/Bredenborn in Nordrhein-Westfalen. it dem sogenannten Repowering planen wir eine Erneuerung des Standorts. Sieben neue, leistungsstärkere Windkraftanlagen sollen den bisherigen Windpark, der 13 Anlagen umfasst, ersetzen.
Windpark Holzhausen/Bredenborn im Überblick
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5Anzahl der geplanten Windkraftanlagen
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bis zu 36 MWGesamtleistung nach Repowering
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ca. 80 GWh/JahrErwarteter Ertrag
Das Projekt in Kürze
Wir planen das Repowering unserer Windenergieanlagen im Windpark Holzhausen/Bredenborn. Den Windpark haben wir im Oktober 2021 gekauft und seitdem betrieben. Die Anlagen produzieren bereits seit 2002 bzw. 2003 Grünstrom und sollen bis zum Jahr 2028 durch modernere, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden.
Der neue Windpark soll aus fünf Windenergieanlagen mit höherer Leistung, Gesamthöhe und Rotordurchmesser bestehen und insgesamt 13 Altanlagen im Plangebiet ersetzen. Neben unseren zehn Bestandsanlagen werden weitere drei Altanlagen von anderen Betreibern für das Repowering rückgebaut.
Die Neuanlagen sollen jährlich rund 80 GWh Strom erzeugen und somit ca. 23.000 Haushalte klimafreundlich mit Energie versorgen. Pro Jahr würden damit mehr als 60.000 Tonnen CO₂ eingespart.
Vor dem Repowering steht die erneute Prüfung durch Ämter und Behörden. Unsere Projektverantwortlichen haben sämtliche technische und artenschutzrechtliche Untersuchungen im Windpark abgeschlossen und den Genehmigungsantrag für das Repowering bei der zuständigen Behörde eingereicht.


Dialogveranstaltung
Statkraft hat am 20. Juni 2023 einen ersten Bürgerdialog durchgeführt. Vor Ort im Vereinsheim der St. Johannes Schützenbruderschaft Holzhausen e.V. haben wir Anwohnerinnen und Anwohnern das Projekt und die Projektverantwortlichen vorgestellt und ihre Fragen beantwortet.
Hier können Sie Fragen und Antworten zu dem Projekt finden.

Finanzielle Beteiligung für Gemeinden und Bürger
Damit Anwohnende in der Nähe unserer Windparks finanziell profitieren, verpflichtet das nordrhein-westfälische Bürgerenergiegesetz (BürgEnG) Betreiber neuer genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen zur Beteiligung der berechtigten Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger. Dafür wird eine individuelle Vereinbarung zwischen Betreiber und Standortgemeinde getroffen. Grundsätzlich müssen dabei sowohl die Gemeinden als auch die Anwohnenden finanziell beteiligt werden. Anders als in anderen Bundesländern, lässt der Gesetzgeber in NRW allerdings die konkrete Höhe sowie die Form der Beteiligung offen. Die genaue Ausgestaltung ist damit Gegenstand der Verhandlungen zwischen Betreiber und Standortgemeinde, an deren Ende im Bestfall eine Beteiligungsvereinbarung steht.
Kommt diese nicht zustande, sieht das Gesetz eine Ersatzbeteiligung vor: Betreiber zahlen dann 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom an die berechtigten Gemeinden. Zusätzlich muss der Projektierer in dem Fall für die Bürgerinnen und Bürger ein Nachrangdarlehen anbieten, welches über 10 Jahre Laufzeit eine attraktive Verzinsung beinhaltet. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie zu stärken und die Wertschöpfung in der Region zu halten.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns gerne an.

Markus Schoppmann
Senior Project Manager Wind & Solar

Christopher Herten
Head of Wind Asset Management Germany
Kontakt für Pressevertreter

Roman Goodarzi
Pressesprecher