
Windpark Möhnesee-Delecker Mark
Statkraft plant die Realisierung eines Windparks in der Delecker Mark (Gemeinde Möhnesee in Nordrhein-Westfalen). Auf dieser Website informieren wir Sie über die Projektplanung.
Die wichtigsten Zahlen
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93 GWh pro Jahrerwarteter Standort-Ertrag
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über 20.000 Haushaltewerden mit Grünstrom versorgt
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über 64.000 TonnenCO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Auf einer Fläche von 90 Hektar südlich vom Möhnesee planen wir überwiegend auf Kalamitätsflächen für das Jahr 2029 die Inbetriebnahme eines Windparks mit bis zu fünf Windenergieanlagen. Mit einer geplanten Leistung von 6,8 MW pro Anlage soll dort erneuerbare Energie für bis zu 20.000 Haushalte erzeugt werden. So können jährlich fast 64.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

Gestaltung vor Ort in und mit den Gemeinden
Am 9. März 2026 hat Statkraft einen Bürgerdialog veranstaltet, um den BürgerInnen den aktuellen Projektstand vorzustellen. Interessierte konnten sich an themenspezifischen Ständen informieren und sich im direkten Gespräch mit den Projektverantwortlichen austauschen.
Die Informationsposter aus der Veranstaltung im Januar stehen Ihnen hier zur Ansicht und zum Download zur Verfügung:
Poster der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 9. März 2026

Die fünf geplanten Windräder stehen in deutlichen Abstand zur nächsten Wohnbebauung.
Finanzielle Beteiligung für Gemeinden und Bürger
Damit Anwohnende in der Nähe unserer Windparks finanziell profitieren, verpflichtet das nordrhein-westfälische Bürgerenergiegesetz (BürgEnG) Betreiber neuer genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen zur Beteiligung der berechtigten Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger. Dafür wird eine individuelle Vereinbarung zwischen Betreiber und Standortgemeinde getroffen. Grundsätzlich müssen dabei sowohl die Gemeinden als auch die Anwohnenden finanziell beteiligt werden. Anders als in anderen Bundesländern, lässt der Gesetzgeber in NRW allerdings die konkrete Höhe sowie die Form der Beteiligung offen. Die genaue Ausgestaltung ist damit Gegenstand der Verhandlungen zwischen Betreiber und Standortgemeinde, an deren Ende im Bestfall eine Beteiligungsvereinbarung steht.
Kommt diese nicht zustande, sieht das Gesetz eine Ersatzbeteiligung vor: Betreiber zahlen dann 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom an die berechtigten Gemeinden. Zusätzlich muss der Projektierer in dem Fall für die Bürgerinnen und Bürger ein Nachrangdarlehen anbieten, welches über 10 Jahre Laufzeit eine attraktive Verzinsung beinhaltet. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie zu stärken und die Wertschöpfung in der Region zu halten.
Geplante Projektschritte
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

Thorsten Müller
Project Manager Wind & Solar Germany

Thomas Howe
Business Developer Wind & Solar

Roman Goodarzi
Pressesprecher