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Was ist Redispatch 2.0?

Im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetztes (NABEG) sind Neuregelungen des Redispatch 2.0 mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Wir möchten Ihnen alle wichtigen Grundlagen zur Verfügung stellen.

Was ist Redispatch 2.0?

„Dispatch“ beschreibt die betriebswirtschaftliche Einsatzplanung und Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen. Bei „Redispatch“ geht es um die kurzfristigen Änderungen dieser Einsatzplanung, um Ungleichgewichte im Stromnetz auszugleichen und die Netzstabilität zu gewährleisten. Mit Redispatch 2.0 werden Regelungen der Einsatzplanungen von konventionellen und erneuerbaren Kraftwerken in ein einheitliches System überführt und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgeschrieben. Aus „Eisman“ (Einspeisemanagement im EEG) wird nunmehr Redispatch.

Ziel des Redispatch 2.0 ist es, den gesamten Informations- und Datenaustausch grundlegend zu verbessern und damit den Stromnetzbetrieb zu optimieren. Wenn jedem Marktteilnehmer immer aktuelle Informationen zu Wetterprognosen, zur technischen Verfügbarkeit und marktbasierten Eingriffen vorliegen, können Redispatch-Eingriffe wirtschaftlich und gezielt eingesetzt und somit verringert werden. Dabei werden alle Marktteilnehmer finanziell und bilanziell so gestellt, als ob keine Redispatch-Maßnahme stattgefunden hätte. Dieser Informationsaustausch trägt dazu bei, dass die Netzstabilität auf jeder Ebene besser gewährleistet werden kann und die Gesamtkosten von Netzeingriffen langfristig gesenkt werden.

Wer ist von dem Gesetz betroffen?

Alle Anlagen > 100 kW müssen in die Regelungen des Redispatch 2.0 eingebunden werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlagen zuvor vom Einspeisemanagement betroffen war, ob sie gesetzlich gefördert werden oder ob sie sich in der Direktvermarktung befinden. Die Marktprozesse ändern sich für alle Anlagen grundlegend und jeder Betreiber muss die neuen Anforderungen gleichermaßen erfüllen.

Grundsätzlich haben alle Anlagenbetreiber im Redispatch-2.0-System erheblich mehr Verpflichtungen und Verantwortung. Insbesondere müssen sie eine Vielzahl von unterschiedlichen Daten generieren und diese innerhalb von vorgegebenen Fristen und unter Einhaltung von bestimmten Prozessen über die festgelegte Datenaustauschplattform oder andere Systeme zur Verfügung stellen. Neben der Datenübermittlung müssen sie Redispatch-Maßnahmen in einigen Fällen mit den Netzbetreibern abstimmen, vorbereiten und selbst durchführen.

Neben den Datenaustauschprozessen ändert sich auch die Kompensation der Ausfallarbeit. Anlagenbetreiber, deren Anlagen schon heute durch den Netzbetreiber abgeregelt werden, müssen beachten, dass der Marktwert der Ausfallarbeit nun von Ihrem Direktvermarkter kompensiert wird. Der Marktprämienanteil der Ausfallarbeit wird nach wie vor vom Netzbetreiber bezahlt. Insgesamt sind Sie finanziell weiterhin so gestellt, als ob keine Redispatch-Maßnahme stattgefunden hätte.

Die Redispatch Übergangslösung 

Da die umfangreiche Implementierung der Schnittstellen und Systeme nicht bis zum 01.10.2021 realisierbar war, hat der BDEW kurzfristig vor der offiziellen Gesetzeseinführung eine Übergangslösung festgelegt. Bei der Übergangslösung wird der Bilanzkreisverantwortliche für die Redispatch-Mengen nicht bilanziell, sondern finanziell durch den Netzbetreiber ausgeglichen. Demnach muss der Bilanzkreisverantwortliche dem Netzbetreiber eine Rechnung über die Ausfallmengen stellen, wofür der Netzbetreiber ihm einen Mischpreis zahlt. Der Mischpreis setzt sich zu 72,5% aus dem ID1-Preisindex und zu 27,5% aus dem reBAP zusammen (Quelle: Abrechnung BDEW-Übergangslösung (netztransparenz.de)), während die Vergütung an den Betreiber in der Regel dem Monatsmarktwert entspricht. Die Aufteilung der Entschädigung in Marktwert (vom Bilanzkreisverantwortlichen zu zahlen) und Marktprämie (vom Netzbetreiber zu zahlen) findet dabei weiterhin Anwendung. Darüber hinaus wurden in der Übergangslösung die ursprünglich festgelegten Fristen zur Mengenabstimmung von Ausfallmengen mit dem Netzbetreiber aufgehoben.  

Die Übergangslösung sollte zunächst nur bis zum 31.05.2022 anhalten, wurde jedoch auf ungewisse Zeit verlängert. Dennoch gibt es einige wenige Netzbetreiber, die bereits einen bilanziellen Ausgleich durchführen. Auch Offshore Anlagen und alle Anlagen, die sich im Planwertmodell befinden, werden bereits anhand des Zielprozesses abgewickelt. 

 

Die umfangreichen Pflichten werden dabei zentral zwei neuen Marktrollen zugesprochen – der Rolle des Einsatzverantwortlichen und der Rolle des Betreibers einer technischen Ressource.

 

Sollten Sie konkrete Fragen zum Thema Redispatch 2.0 haben, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter direktvermarktung@statkraft.de.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Unser Team der Direktvermarktung hilft Ihnen gerne weiter!

Porträt Mark Kohlenbach
Marc Kohlenbach
Head of Market Access Germany
Telefonnummer
+491 63 912 0554
Ulrike Iser
Ulrike Iser
Senior Key Account Manager
Telefonnummer
+491 63 430 12 39
Bekim Merko
Key Account Manager
Telefonnummer
+491 51 533 05 125
Christian Altenkamp
Key Account Manager
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+491 63 912 01 55
Marcel Schulzke
Marcel Schulzke
Senior Key Account Manager
Telefonnummer
+491 63 430 12 14