Windpark Eilte-Ahlden
Statkraft plant für das Jahr 2029 die Inbetriebnahme eines Windparks in Eilte-Ahlden in der Samtgemeinde Ahlden, Landkreis Heidekreis in Niedersachsen. Auf dieser Website informieren wir Sie über alle Projektschritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme und über aktuelle Termine wie Bürgerinformationsabende.
Eilte-Ahlden im Überblick
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bis zu 18Windkraftanlagen
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über 63.000Haushalte werden mit erneuerbarer Energie versorgt
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über 158.000Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr
Das Projekt in Kürze
Auf einer zusammenhängenden Fläche von über 200 Hektar in Eilte-Ahlden planen wir für das Jahr 2029 die Inbetriebnahme eines Windparks mit bis zu 18 Windenergieanlagen. Mit einer geplanten Leistung von 6,8 MW pro Anlage soll dort erneuerbare Energie für über 63.000 Haushalte erzeugt werden. So können jährlich fast 160.000 Tonnen CO₂ eingespart werden.


Die nächsten Schritte
Nachdem die Flächen vertraglich gesichert wurden, haben wir mit der Detailplanung des Projekts begonnen. Dazu gehören umfangreiche umwelt- und artenschutzrechtliche Untersuchungen. Im Rahmen von Voruntersuchungen wurde bereits eine hohe Standorteignung für Windenergie bestätigt.
Im Februar 2023 organisierten wir den ersten Informationsabend. Vor Ort in Ahlden haben wir Bürgerinnen und Bürgern das Projekt vorgestellt und ihre Fragen beantwortet.

Statkrafts freiwillige Kommunalabgabe
Damit Gemeinden in der Nähe von unseren Wind- und Solarparks finanziell profitieren können, verpflichtet sich Statkraft zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Die Zahlung in Höhe von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom gilt für unsere Bestandsparks in der EEG-Laufzeit (ab Vertragsschluss) und grundsätzlich für unsere künftigen Wind- und Solarparks in Deutschland.
Projektschritte
Fragen aus der Info-Veranstaltung in Ahlden am 22.02.2023
Stand: 27. Februar 2023
Die Anlagen werden eine Höhe von 200 bis 250 Metern haben. Weitere Details können wir noch nicht nennen, da wir noch am Anfang der Planungen stehen.
Details hierzu können wir noch nicht nennen, da wir noch am Anfang der Planungen stehen. Es gibt Schallwertgrenzen und Vorgaben zur Begrenzung des Schattenwurfs, die wir einhalten müssen. Zum Beispiel darf die Beschattung von Wohngebäuden eine Dauer von 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten. Dies ist Teil der Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
Ein möglicher Zusammenhang zwischen Windanlagen im näheren Umfeld und Immobilienwerten wurde in mehreren Studien untersucht – mit dem Ergebnis, dass es letztlich keine eindeutigen, gesicherten Erkenntnisse gibt. Gesichert ist hingegen, dass Wertveränderungen bei Immobilien von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden – dazu gehören auch der demographische Wandel, die Immobilien-Lage, der Lebensstandard, die wirtschaftliche Attraktivität des Standorts, die Nähe zu touristischen Attraktionen etc.
Jeder Windpark muss die Auflagen des Bundesimmissionsschutzes erfüllen, sodass nach gesetzlichen Vorgaben keine erhebliche Beeinträchtigung für Anwohner entsteht.
Das ist nicht richtig. Sollte Öl austreten, dann wäre das auf mangelhafte Wartung oder eine Leck-Bildung zurückzuführen. Moderne Windkraftanlagen verfügen über Auffangvorrichtungen, sodass auch im Fall eines Lecks austretendes Öl aufgefangen würde.
Brände an Windanlagen kommen äußerst selten vor. Moderne Windanlagen verfügen über Branddetektoren und automatische Löschsysteme. Darüber hinaus wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein individuelles Brandschutzkonzept entwickelt. Dabei wird auch geprüft, ob etwa neue Löschwasserzisternen errichtet werden müssen.
Zunächst nehmen wir sehr umfangreiche Untersuchungen im Windparkgebiet vor:
- Wir suchen über mehrere Monate nach vorkommenden windkraftsensiblen Vogelarten, vor allem Greif- und Großvögel sowie Brut- und Gastvögel.
- Bei Rotmilanen beobachten wir, wie sie sich innerhalb des erweiterten Windparkgebietes genau bewegen (Raumnutzungsanalyse).
- Darüber hinaus sehen wir uns sehr genau die Flugrouten von möglichen Zugvögeln an.
- Fledermauspopulationen und Flugverhalten erfassen wir ebenso detailliert (Netzfänge, Telemetrie).
- Für diese Untersuchungen beauftragen wir anerkannte Experten-Teams. Den Untersuchungsumfang sprechen wir für jedes Projekt mit der Oberen Naturschutzbehörde des jeweiligen Landes ab.
Danach prüfen wir, ob und wie genau Arten in ihrem natürlichen Verhalten erheblich beeinträchtigt oder gar bedroht sein könnten. Erheblich ist z. B., wenn ein Vogelpaar sein Habitat verlieren oder der Windpark die Flugrouten von Zugvögeln beeinflussen würde.
Abhängig vom Grad der Beeinträchtigung entwickeln wir Vermeidungs-, Verminderungs- oder Kompensationsmaßnahmen. Am Ende legen wir einen konkreten Gesamtplan vor, der den größtmöglichen Schutz windkraftsensibler Arten sicherstellt.
Dieser Plan muss dann von der ONB im Genehmigungsverfahren freigegeben werden. Andernfalls werden Nachbesserungen gefordert, in letzter Konsequenz der Bau einzelner Anlagen nicht genehmigt.
Wir haben zurecht sehr strenge Auflagen durch den Natur- und Artenschutz in Deutschland.
Obwohl sehr große Windparks einen kleinen Einfluss auf die Umgebungstemperatur in der Nähe der Anlagen haben, können Sie unser Wetter nicht beeinflussen. Der Effekt ist einfach zu gering.
Wetter wird in der Regel durch großräumige und langfristige Prozesse gesteuert und wie überall auf der Welt von Tiefdruck- und Hochdruckgebieten beeinflusst.
Rotorenblätter sind tatsächlich noch nicht nachhaltig recyclingfähig. Das liegt an ihrer speziellen Verbundfaserstruktur. Es gibt aber gute Möglichkeiten in der Weiterverwertung. Z. B. werden sie im Beton- oder Stahlbau eingebunden, um für mehr Elastizität zu sorgen. Wir unterstützen die Entwicklung von nachhaltigen Konzepten zur Verwertung.
Mehrere Windanlagenbauer wie Vestas und Siemens Gamesa haben Nachhaltigkeitskonzepte geplant. Sie wollen bis zum Jahr 2040 Windenergieanlagen mit recycelbaren Rotorblättern bauen.
Der geplante Windpark wird über unterirdische Kabel mit dem Umspannwerk und über das Verteilnetzwerk in das Stromnetz einspeisen.
Für die dringend erforderliche Energiewende braucht es leistungsstarke Windparks. Die Bundesregierung hat beschlossen, jedes Jahr 10 GW Windkraft an Land zuzubauen. 2030 sollen rund 115 GW aus Windkraft bereitstehen. Dieser Ausbau ist in Deutschland nicht allein im Offenland möglich. Windanlagen im Forst leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Besonders in erhöhten Lagen, wie hier im Plangebiet, ist die Windhöffigkeit oft deutlich größer als im Offenland.
Wir gehen grundsätzlich nicht auf Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit (z. B. Laubwald). Auf klimageschädigten oder gar baumfreien Flächen ergeben sich hingegen Chancen, leistungsstarke Windparks zu errichten, die wiederum dazu beitragen, die weiteren Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Klimaschutz ist am Ende auch Umwelt- und Naturschutz – dies sind keine Gegensätze!
Durch die Erträge aus Windenergie können über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wiederum gezielte Aufforstungsprojekte mit klimaresistenten Arten finanziert werden.
Gemeinsam mit unseren Gutachtern für Arten- und Naturschutz und in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erstellen wir ein Konzept, das auch behördlich kontrolliert wird. Bei Wind-im-Forst-Anlagen kompensieren wir die für den Bau und für den Betrieb benötigten Flächen im doppelten Umfang, möglichst regional nahe gelegen, und gehen damit weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Wir werden über Schallgutachten und genaue Planung sicherstellen, dass wir die behördlich geforderten Grenzwerte einhalten werden. Für den Windpark Eilte-Ahlden haben wir gesagt, dass wir Mindestabstände von 1.000 Metern zu Wohngebieten einhalten werden, auch wenn der Landkreis entscheiden sollte, dass weniger Abstand erlaubt ist.
Wir können den Wunsch nach einer Simulation nachvollziehen. Leider gibt es keine überzeugende Möglichkeit, die Geräuschentwicklung realitätsnah zu simulieren.
Jedes Infrastrukturprojekt verbraucht Energie – auch der Bau von Windkraftanlagen. Die Bilanz ist im Vergleich zu anderen Technologien aber sehr gut!
Unter Einberechnung aller Emissionen für die Herstellung der Windkraftanlagen und die Errichtung in einem Energiepark, den Betrieb, die Wartung bis hin zum Abbau und Recycling emittiert eine Windenergieanlage an Land unterm Strich laut Umweltbundesamt rund 9 Gramm CO₂ pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) Strom. Im Vergleich dazu sind es bei Erdgas 442 Gramm, bei Steinkohle 864, bei Braunkohle 1034 Gramm CO₂ pro kWh und bei Atom noch rund 117 Gramm.
Windenergie ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil eines Klima- und damit Umweltschutzkonzeptes. Zusätzlich kompensieren wir die beanspruchten Flächen durch Naturraumentwicklungsmaßnahmen, die über das gesetzlich geforderte Maß deutlich hinausgehen.
Wir planen einen vergünstigten Stromtarif anzubieten, können aber noch keine genauen Angaben dazu machen, wie dieser ausgestaltet sein wird. Dieser kann natürlich auch für den Betrieb von Wärmepumpen genutzt werden. Wir planen hierfür aber keinen gesonderten Tarif.
Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Wir gehen aktuell davon aus, dass der Abstand der Rotorblatt-Spitzen zur Baumkrone ca. 20 Meter liegen wird. Nachdem wir den Anlagentyp festgelegt und der Hersteller eine Turbulenzuntersuchung vorgenommen hat können wir dies genau beantworten.
Erneuerbare Energien sind grundlastfähig, die Sicherheit der Stromversorgung wird daher auch durch weitere Abschaltungen von Atom- und Kohlekraftwerken nicht gefährdet. Die Dunkelflaute, also mangelnde Energieversorgung durch gleichzeitige Windstille und nicht scheinende Sonne, ist in Zeiten vernetzt-steuerbarer überregionaler und europaweiter Energieversorgung ein handhabbares Risiko.
Kontaktmöglichkeiten für Projektinteressierte und Pressevertreter

Bernd Hemmers
Project Manager Wind & Solar

Roman Goodarzi
Pressesprecher
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